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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2006 (Wirtschaftsjahr 2006) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2006: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2005
den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2006
beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die
Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/0532/2005
verwiesen. In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss
über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der
Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung
nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie
der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. 2. Entwicklung im Ergebnisplan
einschließlich Gebührenhaushalte Der Wirtschaftsplan für 2006 wurde erstmals
nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.
Es wurde erstmals ein separates Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der
Wirtschaftsplan im Haushalt bzw. im Erläuterungsheft beigefügt war. Bezüglich
der NKF-Anwendung wird auf die (grünen) Seiten „Allgemeine Ausführungen zur
Einführung des NKF beim Städtischen Abwasserbetrieb“ verwiesen. Es erfolgte eine Aufteilung in -
Gesamtergebnisplan mit Teilergebnisplänen und -
Gesamtfinanzplan mit Teilfinanzplänen und der Übersicht über
die Investitionsmaßnahmen. Zum Ergebnisplan Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr
2006 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt.
Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2006 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv
festgestellt werden, ob sich der
prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust für 2006 in Höhe von 81.550 €
ergibt, da wesentliche Aufwendungn (Abschreibungen,
Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung
der Beiträge und Zuschüsse) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei
der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne Positionen des Ergebnisplans, bei denen sich
Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend
dargestellt: a) Erträge Bei der Ertragsposition „Erstattung
vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse“ wird der Ansatz von 480.000
€ ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung von Kanalhausanschlüssen“
mit 558.000 € voraussichtlich unterschritten, vor allem, da sich Baumaßnahmen verschieben. b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz 1.442.500,00
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.219.887,53
€ Aufwendungen
angeordnet. Es wird zu Einsparungen bei diesem
Ansatz kommen. Die Höhe
hängt mit dem Zeitpunkt von weiteren Kreditaufnahmen zusammen. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2006 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 320.000 € vor. Es bleibt
abzuwarten, ob diese in voller Höhe in Anspruch zu nehmen ist. Dabei ist festzustellen, dass sich
beim Schmutzwasser die Berechnungsgrundlage Frischwasserverbrauch nach unten
entwickelt. D. h., der Wasserverbrauch der Kunden und damit der der
Kanalbenutzer ist grundsätzlich rückläufig, was insbesondere den Grund in
Sparbemühungen der Verbraucher hat. Aufgrund dessen wurden in 2006 die
monatlichen Vorauszahlungen der BEW für die Weiterleitung der eingezogenen
Benutzungsgebühren für Schmutzwasser angepasst. Die Entwicklung bleibt unter
Berücksichtigung der Kanalneuanschlüsse genau zu beobachten. Das gilt vor allem
auch für die neue Gebührenkalkulation 2007. Bezüglich der zum 01.01.2006 eingeführten getrennten
Niederschlagswassergebühr ist darauf hinzuweisen, dass sich in einigen Fällen
nach Überprüfungen Erstattungen ergeben haben. Voraussichtlich dürften jedoch
die kalkulierten Einnahmen erreicht werden.
Fäkalienabfuhr Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben zeichnet sich eine Fortschreitung der Gebührenunterdeckungen ab. Bezüglich der Problematik wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 hingewiesen. Derzeit werden die Kalkulationen für 2007 vorbereitet. Die Betriebsleitung wird, entsprechend der hierzu im Betriebsausschuss gegebenen Informationen, in der neuen Kalkulation für die Kleinkläranlagen und festen Gruben die aktuellen Entwicklungen bei den Anlagenzahlen sowie des Frischwasserverbrauches bei den festen Gruben zu Grunde legen. Die sich ergebenden neuen Gebührensätze werden dem Betriebsausschuss dann in der Sitzung am 22.11.2006 zur Beratung vorgelegt. Bei den zu erwartenden erheblichen Gebührensteigerungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Höhe eine Unterdeckung des Gebührenhaushaltes beschlossen bzw. auf Verlustvorträge aus Vorjahren z. T. verzichtet wird. 3. Entwicklung im Finanzplan
Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes
dargestellt bzw. werden gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das laufende
Jahr 2006 sowie die Planungsjahre 2007 – 2009. Der Finanzplan in alter Form
(bis 2005) ist entfallen. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven
Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2006 wird auf
die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht
zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal 2006“ verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen
sind nachfolgend dargestellt: a) Einzahlungen Kanalanschlussbeiträge,
Ansatz 1.561.000
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 560.000 € der Beiträge bei der Position angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes bzw. des Verschiebens von Einzelmaßnahmen nicht in voller Höhe erreicht. Neuaufnahme von Krediten 5.502.700 € S. Ausführungen bei 4. „Kreditwirtschaft“. b) Auszahlungen Baukosten 4.882.000
€ Zeitliche
Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen
und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr
2006 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt werden. Die erforderlichen
Mittel werden im Wirtschaftsplan 2007 zum Teil erneut bereitgestellt (siehe
auch Einzahlungen/Kanalanschlussbeiträge). Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 2.220.000 € angeordnet,
so dass dieser zum großen Teil ausgeschöpft ist. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2005 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2005 =
rd. 27.726.000
€ Im Wirtschaftsjahr 2006 erfolgten
bislang Kreditaufnahmen i. d. Höhe von 2.408.200 € Diese Aufnahmen teilen sich wie
folgt auf: Auf die separate Sitzungsvorlage zur
Information des Betriebssausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird
verwiesen. Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) voraussichtlich noch in diesem Jahre getätigt. Evtl. ist auch noch eine weitere Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Schaffung von Kassenliquidität erforderlich. Der Zinssatz für die Kredite bei der
NRW-Bank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die der
Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des
Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen. Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan. 5. Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen) Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der
Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu
beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %,
mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier
ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die
Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss,
dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses
bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem Betriebssausschuss
zur Kenntnis gegeben. Im Wirtschaftsjahr 2006 sind bis 30.06.2006 keine außerplanmäßige Ausgaben
angefallen. 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2006 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des
Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich
noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2006
grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen
Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2007
erforderlich machen.
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