Vorlage - RAT/0737/2006  

 
 
Betreff: 1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006
Status:öffentlich  
Verfasser:Klaus StubenrauchBezüglich:
RAT/0453/2005
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
13.09.2006 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2006 (Wirtschaftsjahr 2006) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2006:

 

1.         Vorbemerkungen

 

2.         Entwicklung im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

3.         Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

4.         Kreditwirtschaft

 

5.         Mehrausgaben

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

7.         Schlussbemerkung    

 

 

 

1.         Vorbemerkungen     

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2005 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2006 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr. RAT/0532/2005 ver­wiesen.

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

 

 


2.         Entwicklung im Ergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

Der Wirtschaftsplan für 2006 wurde erstmals nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt. Es wurde erstmals ein separates Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der Wirtschaftsplan im Haushalt bzw. im Erläuterungsheft beigefügt war. Bezüglich der NKF-Anwendung wird auf die (grünen) Seiten „Allgemeine Ausführungen zur Einführung des NKF beim Städtischen Abwasserbetrieb“ verwiesen.

 

Es erfolgte eine Aufteilung in

-          Gesamtergebnisplan mit Teilergebnisplänen und

-          Gesamtfinanzplan mit Teilfinanzplänen und der Übersicht über die Investitions­maß­nahmen.

 

 

Zum Ergebnisplan

 

Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2006 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2006 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust für 2006 in Höhe von 81.550 € ergibt, da wesentliche Aufwendungn (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkosten­erstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung der Beiträge und Zuschüsse) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Einzelne Positionen des Ergebnisplans, bei denen sich Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend dargestellt:

 

a)         Erträge

 

Bei der Ertragsposition „Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausan­schlüsse“ wird der Ansatz von 480.000 € ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung von Kanalhausanschlüssen“ mit 558.000 € voraussichtlich unterschritten, vor allem, da  sich Baumaßnahmen verschieben. 

 

b)         Aufwendungen         

 

Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz                                                                      1.442.500,00 €   

 

Derzeit sind auf den Ansatz rd.                                                                      1.219.887,53 €

            Aufwendungen angeordnet.

Es wird zu Einsparungen bei diesem Ansatz kommen.

            Die Höhe hängt mit dem Zeitpunkt von weiteren Kreditaufnahmen

            zusammen.

 

c)                  Gebührenhaushalte

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer

 

            Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 320.000 € vor. Es bleibt abzuwarten, ob diese in voller Höhe in Anspruch zu nehmen ist.

            Dabei ist festzustellen, dass sich beim Schmutzwasser die Berechnungsgrundlage Frischwasserverbrauch nach unten entwickelt. D. h., der Wasserverbrauch der Kunden und damit der der Kanalbenutzer ist grundsätzlich rückläufig, was insbesondere den Grund in Sparbemühungen der Verbraucher hat. Aufgrund dessen wurden in 2006 die monatlichen Vorauszahlungen der BEW für die Weiterleitung der eingezogenen Benutzungsgebühren für Schmutzwasser angepasst. Die Entwicklung bleibt unter Berücksichtigung der Kanalneuanschlüsse genau zu beobachten. Das gilt vor allem auch für die neue Gebührenkalkulation 2007.

 

            Bezüglich der zum 01.01.2006  eingeführten getrennten Niederschlagswassergebühr ist darauf hinzuweisen, dass sich in einigen Fällen nach Überprüfungen Erstattungen ergeben haben. Voraussichtlich dürften jedoch die kalkulierten Einnahmen erreicht werden.    

 

 

Fäkalienabfuhr

                 

 

Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben zeichnet sich eine Fortschreitung der  Gebührenunterdeckungen ab.

Bezüglich der  Problematik wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 hingewiesen. Derzeit werden die Kalkulationen für 2007 vorbereitet. Die Betriebsleitung wird, entsprechend der hierzu im Betriebsausschuss gegebenen Informationen, in der neuen Kalkulation für die Kleinkläranlagen und festen Gruben die aktuellen Entwicklungen bei den Anlagenzahlen sowie des Frischwasserverbrauches bei den festen Gruben zu Grunde legen.

Die sich ergebenden neuen Gebührensätze werden dem Betriebsausschuss dann in der Sitzung am 22.11.2006 zur Beratung vorgelegt. Bei den zu erwartenden erheblichen Gebührensteigerungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Höhe eine Unterdeckung des Gebührenhaushaltes beschlossen bzw. auf Verlustvorträge aus Vorjahren z. T.  verzichtet wird.

 

 

3.         Entwicklung im Finanzplan

 


Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. werden gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das laufende Jahr 2006 sowie die Planungsjahre 2007 – 2009. Der Finanzplan in alter Form (bis 2005) ist entfallen.

 

Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2006 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestiti­onen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal 2006“ verwiesen. 

 

Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen sind nachfolgend dargestellt:

 

a)         Einzahlungen           

           

            Kanalanschlussbeiträge, Ansatz                                                                     1.561.000 €

 

Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 560.000 € der Beiträge bei der Position angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes  bzw. des Verschiebens von Einzelmaßnahmen  nicht in voller Höhe  erreicht.

 

            Neuaufnahme von Krediten                                                                             5.502.700 €

           

S. Ausführungen bei 4. „Kreditwirtschaft“.                                                                                                                                                                                         

 

b)        Auszahlungen

 

            Baukosten                                                                                                          4.882.000 €

           

Zeitliche Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr 2006 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt werden. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2007 zum Teil erneut bereitgestellt (siehe auch Einzahlungen/Kanalanschlussbeiträge).

 

Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt                                                         2.220.000 €

 

            Derzeit sind auf den Ansatz Tilgungsbeträge von rd.                                          2.210.841 €

            angeordnet, so dass dieser zum großen Teil ausgeschöpft ist.

           

 

4.         Kreditwirtschaft

 


Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2005 betrug der

Gesamtschuldenstand zum 31.12.2005 = rd.                                                   27.726.000 €

 

Im Wirtschaftsjahr 2006 erfolgten bislang  Kreditaufnahmen i. d. Höhe von      2.408.200 €

 

Diese Aufnahmen teilen sich wie folgt auf:

 

            Kapitalmarkt                                                                                                         2.000.000 €

            NRW.Bank  und                                                                                                                     

            Kreditanstalt für Wiederaufbau                                                                               408.200 €

 

Auf die separate Sitzungsvorlage zur Information des Betriebssausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird verwiesen.

 

Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der  Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) voraussichtlich noch in diesem Jahre getätigt. Evtl. ist auch noch eine weitere Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Schaffung von Kassenliquidität erforderlich.

 

Der Zinssatz für die Kredite bei der NRW-Bank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen.

 

Die günstigen Zinssätze führen auf Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan.

                                               

 

5.         Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen)

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

 

Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem Betriebssausschuss zur Kenntnis gegeben. Im Wirtschaftsjahr 2006 sind bis  30.06.2006 keine außerplanmäßige Ausgaben angefallen.

 

 

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

In 2006 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig.

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

-           das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

 

-           zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

 

-           im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder

 

-           eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.

 

 

 

7.         Schlussbemerkung

 


Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2006 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen Verschiebungen, die eine Neuveran­schlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2007 erforderlich machen.

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0198/2004   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2004   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0453/2005   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0737/2006   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1038/2007   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1396/2008   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1676/2009   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb