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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2008 (Wirtschaftsjahr 2008) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2008: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben
(Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen) 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.12.2007
den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2008
beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die
Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/1168/2007
verwiesen. In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss
über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der
Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung
nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie
der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. 2. Entwicklung im Ergebnisplan
einschließlich Gebührenhaushalte Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr
2008 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt.
Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2008 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv
festgestellt werden, ob sich der
prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn für 2008 in Höhe von 233.900
€ ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung
an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung der Beiträge und Zuschüsse,
aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei
der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne wesentliche Positionen des Ergebnisplans werden
nachstehend mit der Planung verglichen: a) Erträge Bei der Ertragsposition „Erstattung
vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse“ wird der Ansatz von
370.000 € ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung
von Kanalhausanschlüssen“ mit 460.000 € voraussichtlich unterschritten,
vor allem, da sich Baumaßnahmen
verschieben. b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz 1.407.000
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.157.000
€ Aufwendungen
angeordnet. Es wird zu Einsparungen bei diesem
Ansatz kommen. Die Höhe
hängt mit dem Zeitpunkt von weiteren Kreditaufnahmen zusammen. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2008 sieht eine „Rücklagenentnahme“ in Höhe von 253.000 € vor.
Diese teilt sich mit 169.000 € für
den Teilanschluss Schmutzwasser und mit 84.000 € für den Teilanschluss
Niederschlagswasser auf. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entnahmen in voller
Höhe in Anspruch zu nehmen sind. Bei den Kanalbenutzungsgebühren hat
sich im Jahre 2007 beim Schmutzwasser ein Überschuss in Höhe von 93.010,08
€ und beim Niederschlagswasser von 40.290,17 € ergeben. Bezüglich der zum 01.01.2006
eingeführten getrennten Niederschlagswassergebühr ist darauf hinzuweisen, dass
sich in einigen Fällen nach Überprüfungen weitere Erstattungen ergeben haben.
Voraussichtlich dürften jedoch die kalkulierten Erlöse 2008 erreicht werden. In beiden Bereichen werden, ggf.
unter Inanspruchnahme des Bestandes der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der
Vorjahre, aller Voraussicht nach die
Gebühren zumindest für das kommende Wirtschaftsjahr konstant gehalten werden
können. Fäkalienabfuhr
Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben wurden zum 01.01.2007 die Gebühren erheblich erhöht. Bezüglich der Problematik wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 hingewiesen. Hier können zu beiden Bereichen derzeit noch keine Prognosen für das kommende Jahr 2009 abgegeben werden. Grundsätzlich kann die Entwicklung jedoch auch hier, im Gegensatz zu den Jahren bis 2006, als positiv bezeichnet werden. In 2007 wurden in beiden Fällen positive betriebswirtschaftliche Ergebnisse erzielt (Kleinkläranlagen 40.421,66 € und bei den Festen Gruben 13.861,20 €), welche allerdings auf einem einmaligen Effekt beruhen (Erstattung Verbandsumlage). 3. Entwicklung im Finanzplan
Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes
dargestellt bzw. werden dort gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das
laufende Jahr 2008 sowie die Planungsjahre 2009 – 2011. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven
Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2008 wird auf
die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses
“Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal
2008“ (DS-Nr. RAT/1391/2008) verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen
sind nachfolgend dargestellt: a) Einzahlungen Kanalanschlussbeiträge,
Ansatz 1.393.500
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 59.000 € der Beiträge bei der Position angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes bzw. des Verschiebens von Einzelmaßnahmen nicht in voller Höhe erreicht. Neuaufnahme von Krediten 2.319.500 € S. Ausführungen bei 4.
„Kreditwirtschaft“. b) Auszahlungen Baukosten 4.015.000
€ Zeitliche
Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen
und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr
2008 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt werden. Die erforderlichen
Mittel werden im Wirtschaftsplan 2009 zum Teil erneut bereitgestellt (siehe
auch Einzahlungen/Kanalanschlussbeiträge). Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 1.980.000 € angeordnet. Der
Ansatz ist somit zum großen Teil ausgeschöpft. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2007 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2007 =
rd. 28.599.000
€ Im Wirtschaftsjahr 2008 erfolgten
bislang Kreditaufnahmen bei der NRW-Bank in der Höhe von 6.200 € Der Zinssatz für die Kredite bei der
NRW-Bank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des
Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen. Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan. 5. Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen) Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der
Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu
beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %,
mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Finanzplan überschreiten.
Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen”
Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies
bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 €
ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebssausschuss zur Kenntnis gegeben. Es liegt folgende Anzeige von außerplanmäßigem
Aufwand/Auszahlung vor: Baukosten K 15/Emminghausen 542.803,97
€ Die Straßenbaumaßnahme K 15/Emminghausen ist investiv im
Finanzplan des Städtischen Abwasserbetriebes veranschlagt worden (Auftrag I
53123007). Die Maßnahme wird gem. Vereinbarung für den Rheinisch-Bergischen
Kreis gebaut und vorfinanziert. Der Kreis erstattet die Kosten zuzüglich eines
Verwaltungskostenzuschlages. Wegen der gemeinsamen Gesamtabwicklung mit der
Entwässerungsmaßnahme erfolgt die Veranschlagung beim Städtischen
Abwasserbetrieb. Da es sich hier jedoch um keinen Vermögenszuwachs beim
Städtischen Abwasserbetrieb handelt, ist die Maßnahme konsumtiv im Ergebnisplan
zu verbuchen. Da hier eine rein haushaltstechnische
„Verschiebung“ von Haushaltsmitteln erfolgte, die weder zu eigenem
Mehraufwand noch zu Mehrauszahlungen führt, wurde die Anzeige vom
kaufmännischen Betriebsleiter genehmigt. Sie wird hiermit dem Betriebsausschuss des Städtischen
Abwasserbetriebes zur Kenntnis gegeben.
6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2008 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des
Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes)
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan (Finanzplan) weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich
noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2008
grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen der
investiven Finanzplanung Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung von
Mitteln im Wirtschaftsplan 2009 erfordern.
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