Vorlage - RAT/1396/2008  

 
 
Betreff: 1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008
Status:öffentlich  
Verfasser:Klaus StubenrauchBezüglich:
RAT/1038/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
26.11.2008 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2008 (Wirtschaftsjahr 2008) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2008:

 

1.         Vorbemerkungen

 

2.         Entwicklung im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

3.         Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

4.         Kreditwirtschaft

 

5.         Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen)

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

7.         Schlussbemerkung    

 

 

 

1.         Vorbemerkungen     

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.12.2007 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2008 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr. RAT/1168/2007 ver­wiesen.

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

 

 

 

 

 

 

2.         Entwicklung im Ergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2008 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2008 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn für 2008 in Höhe von 233.900 € ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Einzelne wesentliche Positionen des Ergebnisplans werden nachstehend mit der Planung verglichen:

 

a)         Erträge

 

Bei der Ertragsposition „Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausan­schlüsse“ wird der Ansatz von 370.000 € ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung von Kanalhausanschlüssen“ mit 460.000 € voraussichtlich unterschritten, vor allem, da  sich Baumaßnahmen verschieben. 

 

b)         Aufwendungen         

 

Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz                                                                          1.407.000 €   

 

Derzeit sind auf den Ansatz rd.                                                                           1.157.000 €

            Aufwendungen angeordnet.

Es wird zu Einsparungen bei diesem Ansatz kommen.

            Die Höhe hängt mit dem Zeitpunkt von weiteren Kreditaufnahmen

            zusammen.

 

 

 

c)                  Gebührenhaushalte

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer

 

            Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 sieht eine „Rücklagenentnahme“ in Höhe von 253.000 € vor.  Diese teilt sich mit 169.000 € für den Teilanschluss Schmutzwasser und mit 84.000 € für den Teilanschluss Niederschlagswasser auf. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entnahmen in voller Höhe in Anspruch zu nehmen sind.

 

            Bei den Kanalbenutzungsgebühren hat sich im Jahre 2007 beim Schmutzwasser ein Überschuss in Höhe von 93.010,08 € und beim Niederschlagswasser von 40.290,17 € ergeben.           

 

            Bezüglich der zum 01.01.2006 eingeführten getrennten Niederschlagswassergebühr ist darauf hinzuweisen, dass sich in einigen Fällen nach Überprüfungen weitere Erstattungen ergeben haben. Voraussichtlich dürften jedoch die kalkulierten Erlöse 2008 erreicht werden.    

 

            In beiden Bereichen werden, ggf. unter Inanspruchnahme des Bestandes der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Vorjahre,  aller Voraussicht nach die Gebühren zumindest für das kommende Wirtschaftsjahr konstant gehalten werden können.

 

 

 

 

Fäkalienabfuhr

                 

Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben wurden zum 01.01.2007 die Gebühren erheblich erhöht.

Bezüglich der  Problematik wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 hingewiesen. Hier können zu beiden Bereichen derzeit noch keine Prognosen für das kommende Jahr  2009 abgegeben werden.  Grundsätzlich kann die Entwicklung jedoch auch hier, im Gegensatz  zu den Jahren bis 2006, als positiv bezeichnet werden.  In 2007 wurden in beiden Fällen positive betriebswirtschaftliche Ergebnisse erzielt (Kleinkläranlagen  40.421,66 € und bei den Festen Gruben 13.861,20 €), welche allerdings auf  einem einmaligen Effekt beruhen (Erstattung Verbandsumlage).

 

 

3.         Entwicklung im Finanzplan

 


Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. werden dort gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das laufende Jahr 2008 sowie die Planungsjahre 2009 – 2011.

 

Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2008 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestiti­onen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal 2008“  (DS-Nr. RAT/1391/2008) verwiesen. 

 

Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen sind nachfolgend dargestellt:

 

a)         Einzahlungen           

           

            Kanalanschlussbeiträge, Ansatz                                                                     1.393.500 €

 

Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 59.000 € der Beiträge bei der Position angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes  bzw. des Verschiebens von Einzelmaßnahmen  nicht in voller Höhe  erreicht.

 

            Neuaufnahme von Krediten                                                                             2.319.500 €

           

S. Ausführungen bei 4. „Kreditwirtschaft“.                                                                                                                                                                                         

 

 

 

b)        Auszahlungen

 

            Baukosten                                                                                                          4.015.000 €

           

Zeitliche Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr 2008 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt werden. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2009 zum Teil erneut bereitgestellt (siehe auch Einzahlungen/Kanalanschlussbeiträge).

 

Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt                                                         1.980.000 €

 

            Derzeit sind auf den Ansatz Tilgungsbeträge von rd.                                          1.904.088 €

            angeordnet.

            Der Ansatz ist somit zum großen Teil ausgeschöpft.

           

 

4.         Kreditwirtschaft

 


Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2007 betrug der

Gesamtschuldenstand zum 31.12.2007 = rd.                                                   28.599.000 €

 

Im Wirtschaftsjahr 2008 erfolgten bislang  Kreditaufnahmen

bei der NRW-Bank in der Höhe von                                                                           6.200

            (Programm „Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW“

            für Teilmaßnahmen in Herrlinghausen)

 

Aufgrund der relativ guten Kassenliquidität war eine langfristige Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt in 2008 bislang nicht erforderlich. Eine solche wird jedoch voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2008 notwendig. Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der  Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) voraussichtlich noch in diesem Jahre getätigt.

Der Zinssatz für die Kredite bei der NRW-Bank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen.

Die günstigen Zinssätze führen auf Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan.

 

Insgesamt versucht die Betriebsleitung in diesem Jahre eine Nettoneuverschuldung zu verhindern, indem die Neuaufnahmen unter der Tilgung gehalten werden.

 

                                               

 

5.         Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen)

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Finanzplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

 

Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebssausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Es liegt folgende Anzeige von außerplanmäßigem Aufwand/Auszahlung vor:

 

Baukosten K 15/Emminghausen                            542.803,97 €  

 

Die Straßenbaumaßnahme K 15/Emminghausen ist investiv im Finanzplan des Städtischen Abwasserbetriebes veranschlagt worden (Auftrag I 53123007). Die Maßnahme wird gem. Vereinbarung für den Rheinisch-Bergischen Kreis gebaut und vorfinanziert. Der Kreis erstattet die Kosten zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages. Wegen der gemeinsamen Gesamtabwicklung mit der Entwässerungsmaßnahme erfolgt die Veranschlagung beim Städtischen Abwasserbetrieb. Da es sich hier jedoch um keinen Vermögenszuwachs beim Städtischen Abwasserbetrieb handelt, ist die Maßnahme konsumtiv im Ergebnisplan zu verbuchen.

Da hier eine rein haushaltstechnische „Verschiebung“ von Haushaltsmitteln erfolgte, die weder zu eigenem Mehraufwand noch zu Mehrauszahlungen führt, wurde die Anzeige vom kaufmännischen Betriebsleiter genehmigt.

Sie wird hiermit dem Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes zur Kenntnis gegeben.     

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

In 2008 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig.

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

-           das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder

 

-           zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes) erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

 

-           im Vermögensplan (Finanzplan) weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

 

-           eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.

 

 

 

7.         Schlussbemerkung

 


Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2008 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen der investiven Finanzplanung Verschiebungen, die eine Neuveran­schlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2009 erfordern.

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0198/2004   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2004   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0453/2005   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0737/2006   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1038/2007   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1396/2008   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1676/2009   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb