Vorlage - RAT/0453/2005  

 
 
Betreff: 1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005
Status:öffentlich  
Verfasser:Klaus StubenrauchBezüglich:
RAT/0198/2004
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
30.11.2005 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2005 (Wirtschaftsjahr 2005) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2005:

 

1.         Vorbemerkungen

 

2.         Entwicklung im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

3.         Entwicklung im Vermögensplan

 

4.         Kreditwirtschaft

 

5.         Mehrausgaben

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

7.         Schlussbemerkung    

 

 

 

1.         Vorbemerkungen     

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2004 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr. RAT/0232/2004 ver­wiesen.

 

In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor.

 

 


2.         Entwicklung im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2005 als Anlage beigefügt (s.  Erläuterungsheft zum Haushalt 2005). Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2005 festzustellen, dass sich beim Erfolgsplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2005 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn für 2005 in Höhe von 4.700 € ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkosten­erstattung an Stadt) und Erträge (Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, Straßenent­wässerungsanteil Stadt Wermelskirchen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Einzelne Positionen des Erfolgsplans, bei denen sich Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend dargestellt:

 

a)         Erträge

 

Bei der Ertragsposition „Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausan­schlüsse“ wird der Ansatz von 500.000 € ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung von Kanalhausanschlüssen“ voraussichtlich beträchtlich unterschritten. 

 

b)         Aufwendungen         

 

Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz                                                                      1.450.000,00 €   

 

Derzeit sind auf den Ansatz rd.                                                                      1.344.781,23 €

            Ausgaben angeordnet.

Es wird zu Einsparungen bei diesem Ansatz kommen.

Z. Z. wird von ca. 100.000 € ausgegangen.

 

 

c)                  Gebührenhaushalte

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer

 

            Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 300.000 € vor. Es bleibt abzuwarten, ob diese in voller Höhe in Anspruch zu nehmen ist.

 

Fäkalienabfuhr

 

Bei den Kleinkläranlagen zeichnen sich Mehreinnahmen bei den Gebühren ab, die jedoch durch Mehrausgaben bei der Umlage an den Wupperverband kompensiert werden. Die festen Gruben werden voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen.

Bezüglich der  Problematik bei den festen Gruben wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (separate Sitzungsvorlage) hingewiesen.


3.         Entwicklung im Vermögensplan

 


Beim Vermögensplan (s. Erläuterungsheft zum Haushalt 2005) ist davon auszugehen, dass dieser im Wirtschaftsjahr 2005 ausgeglichen gestaltet werden kann.

 

Bezüglich der Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2005 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Werksausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestiti­onen (Kanalbaumaßnahmen) II/III. Quartal 2005 verwiesen. 

 

Weitere Informationen zu einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen sind nachfolgend dargestellt:

 

a)         Einnahmen   

           

            Kanalanschlussbeiträge (ohne Projekt Große Dhünntalsperre)                1.824.000 €

 

Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 1.326.000 € der Beiträge bei der Einnahmeposition angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes der Maßnahmen Buchholzen/Süppelbach nicht erreicht.

 

            Neuaufnahme von Krediten                                                                             5.132.100 €

           

S. Ausführungen bei 4. „Kreditwirtschaft“.                                                                                                                                                                                         

 

b)        Ausgaben

 

            Baukosten                                                                                                          5.140.000 €

           

Zeitliche Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr 2005 voraussichtlich 1,2 Mio. € Baukosten nicht benötigt werden. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2006 zum Teil erneut bereitgestellt (siehe auch Einnahmen/Kanalanschlussbeiträge).

 

Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt                                                         2.070.000 €

 

            Derzeit sind auf den Ansatz Tilgungsbeträge von rd.                                          2.024.000 €

            angeordnet, so dass dieser zum großen Teil ausgeschöpft ist.

           

 

4.         Kreditwirtschaft

 


Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2004 betrug der

Gesamtschuldenstand zum 31.12.2004 = rd.                                                   26.883.000 €

 

Insgesamt wurden in 2004, ohne Umschuldungen,

            Kredite in Höhe von rd.                                                                                         2.666.000 €

            aufgenommen.


Im Wirtschaftsjahr 2005 erfolgten bislang  Kreditaufnahmen i. d. Höhe von      2.384.000 €

 

Diese Aufnahmen teilen sich wie folgt auf:

 

            Kapitalmarkt                                                                                                         1.500.000 €

            NRW.Bank                                                                                                              850.000 €

            Kreditanstalt für Wiederaufbau                                                                                 34.000 €

 

Auf die separate Sitzungsvorlage zur Information des Werksausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird verwiesen.

 

Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der  Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) voraussichtlich noch in diesem Jahre getätigt. Evtl. ist auch noch eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Schaffung von Kassenliquidität erforderlich.

 

Der Zinssatz für die Kredite bei der Investitionsbank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen.

 

Die günstigen Zinssätze führen auf Dauer zu erheblichen Entlastungen im Erfolgsplan.

                                               

 

5.         Mehrausgaben

 

Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen.

 

Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem Werksausschuss zur Kenntnis gegeben. Im Wirtschaftsjahr 2005 sind bis  30.06.2005 folgende außerplanmäßige Ausgaben angefallen:

 

-           Kreisstraße Buchholzen (außerplanmäßige Anzeige vom 07.04.05)         447.000,00 €

           

            Am 07.07.2004 ermächtigte der Werksausschuss (s. Vorlage RAT/0173/2004) die Werkleitung,             den Auftrag zur Kanalisierung der Ortslagen Buchholzen und Süppelbach einschl. der für den Kreis durchzuführenden Arbeiten zu erteilen. Nach erfolgter Submission am 10.03.2005 wurden die Aufträge für den Kanalbau und den Bau der Hausanschlüsse erteilt. Für den Straßenbau der Kreisstraße wurde seitens des Fachamtes keine eigene Einnahme-/Ausgabe-H.-Stelle für 2005 angemeldet. Die Baukosten belaufen sich einschl. von Ingenieurkosten auf ca. 447.000 €, die am 08.04.2005 formal durch den kaufmännischen Werkleiter bereitgestellt wurden, um den Auftrag erteilen zu können. Diesen Ausgaben steht eine Einnahme (Ausgabenerstattung) in gleicher Größenordnung durch den Rheinisch-Bergischen Kreis gegenüber, so dass sich keine Belastung für den Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes ergibt.

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

In 2005 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig.

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

-           das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

 

-           zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

 

-           im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder

 

-           eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.

 

 

7.         Schlussbemerkung

 


Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2005 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen Verschiebungen, die eine Neuveran­schlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2006 erforderlich machen.

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0198/2004   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2004   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0453/2005   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0737/2006   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1038/2007   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1396/2008   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1676/2009   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb