Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2005 (Wirtschaftsjahr 2005) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2005: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Vermögensplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2004
den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr
2005 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und
Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr. RAT/0232/2004 verwiesen. In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den
Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu
unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem
Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. 2. Entwicklung im Erfolgsplan
einschließlich Gebührenhaushalte Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt
für das Jahr 2005 als Anlage beigefügt (s.
Erläuterungsheft zum Haushalt 2005). Grundsätzlich ist für das
Wirtschaftsjahr 2005 festzustellen, dass sich beim Erfolgsplan ein planmäßiger
Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der
Aufstellung des Jahresabschlusses 2005 dargestellt werden. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich
der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn für 2005 in Höhe von 4.700 €
ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen,
Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an Stadt) und Erträge (Auflösung
der Beiträge und Zuschüsse, Straßenentwässerungsanteil Stadt Wermelskirchen)
erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der
Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne Positionen des Erfolgsplans, bei denen sich
Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend
dargestellt: a) Erträge Bei der Ertragsposition „Erstattung
vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse“ wird der Ansatz von
500.000 € ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung von
Kanalhausanschlüssen“ voraussichtlich beträchtlich unterschritten. b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz 1.450.000,00
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.344.781,23
€ Ausgaben
angeordnet. Es wird zu Einsparungen bei diesem
Ansatz kommen. Z. Z. wird von ca. 100.000 €
ausgegangen. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2005 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 300.000 € vor. Es bleibt
abzuwarten, ob diese in voller Höhe in Anspruch zu nehmen ist. FäkalienabfuhrBei den Kleinkläranlagen zeichnen sich Mehreinnahmen bei den Gebühren ab, die jedoch durch Mehrausgaben bei der Umlage an den Wupperverband kompensiert werden. Die festen Gruben werden voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen. Bezüglich der Problematik bei den festen Gruben wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (separate Sitzungsvorlage) hingewiesen. 3. Entwicklung im Vermögensplan
Beim Vermögensplan (s. Erläuterungsheft zum Haushalt 2005)
ist davon auszugehen, dass dieser im Wirtschaftsjahr 2005 ausgeglichen
gestaltet werden kann. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes im
Wirtschaftsjahr 2005 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des
Werksausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) II/III.
Quartal 2005 verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einnahme- und
Ausgabepositionen sind nachfolgend dargestellt: a) Einnahmen Kanalanschlussbeiträge
(ohne Projekt Große Dhünntalsperre) 1.824.000
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 1.326.000 € der Beiträge bei der Einnahmeposition angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes der Maßnahmen Buchholzen/Süppelbach nicht erreicht. Neuaufnahme von Krediten 5.132.100 € S. Ausführungen bei 4.
„Kreditwirtschaft“. b) Ausgaben Baukosten 5.140.000
€ Zeitliche
Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen
und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr
2005 voraussichtlich 1,2 Mio. € Baukosten nicht benötigt werden. Die
erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2006 zum Teil erneut
bereitgestellt (siehe auch Einnahmen/Kanalanschlussbeiträge). Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 2.070.000 € angeordnet,
so dass dieser zum großen Teil ausgeschöpft ist. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2004 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2004 =
rd. 26.883.000
€ Insgesamt wurden in 2004, ohne
Umschuldungen, aufgenommen. Im Wirtschaftsjahr 2005 erfolgten bislang Kreditaufnahmen i. d. Höhe von 2.384.000 € Diese Aufnahmen teilen sich wie
folgt auf: Auf die separate Sitzungsvorlage zur
Information des Werksausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird
verwiesen. Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) voraussichtlich noch in diesem Jahre getätigt. Evtl. ist auch noch eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Schaffung von Kassenliquidität erforderlich. Der Zinssatz für die Kredite bei der
Investitionsbank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die
der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des
Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen. Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Erfolgsplan. 5. Mehrausgaben Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung
des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn
Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch
50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung
erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung
keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige
Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem Werksausschuss zur
Kenntnis gegeben. Im Wirtschaftsjahr 2005 sind bis 30.06.2005 folgende außerplanmäßige Ausgaben
angefallen: - Kreisstraße
Buchholzen (außerplanmäßige Anzeige vom 07.04.05) 447.000,00 € 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2005 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des
Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich
noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2005
grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen
Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2006
erforderlich machen.
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