![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2007 (Wirtschaftsjahr 2007) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2007: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2006
den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2007
beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die
Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/0825/2006
verwiesen. In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss
über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der
Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung
nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie
der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. 2. Entwicklung im Ergebnisplan
einschließlich Gebührenhaushalte Der Wirtschaftsplan für 2006 wurde erstmals
nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.
Es wurde erstmals ein separates Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der
Wirtschaftsplan im Haushalt bzw. im Erläuterungsheft beigefügt war. Bezüglich
der NKF-Anwendung wird auf die (grünen) Seiten „Allgemeine Ausführungen
zur Einführung des NKF beim Städtischen Abwasserbetrieb“ verwiesen. Es erfolgte eine Aufteilung in -
Gesamtergebnisplan mit Teilergebnisplänen und -
Gesamtfinanzplan mit Teilfinanzplänen und der Übersicht über
die Investitionsmaßnahmen. Im I. Halbjahr 2007 war erstmals der Jahresabschluss
für den Städtischen Abwasserbetrieb für 2006 unter Zugrundelegung der
NKF-Vorschriften zu erstellen. Zunächst wurden – im Gegensatz zu
Vorjahren – noch bis Februar 2007 auf das Wirtschaftsjahr 2006 gebucht.
Danach begannen die Arbeiten zum Jahresabschluss und schließlich die Tätigkeit
des Wirtschaftsprüfers. Der Zeitaufwand für den erstmaligen NKF-Abschluss war
erheblich höher als in den Vorjahren. Aufgrund dessen war es nicht möglich, den
Abschluss fristgerecht zum 30.06.2007 vorzulegen. Es wird auf die gesonderte Sitzungsvorlage
(Ds.-Nr. RAT/1040/2007) für die heutige Sitzung verwiesen. Zum Ergebnisplan 2007 Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr
2007 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt.
Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2007 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt
werden, ob sich der prognostizierte und
veranschlagte Jahresgewinn für 2007 in Höhe von 239.640 € ergibt, da
wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung
an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung der Beiträge und Zuschüsse,
aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei
der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne Positionen des Ergebnisplans, bei denen sich
Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend
dargestellt: a) Erträge Bei der Ertragsposition „Erstattung
vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse“ wird der Ansatz von
480.000 € ebenso wie der Ansatz auf der Aufwandseite „Herstellung
von Kanalhausanschlüssen“ mit 607.000 € voraussichtlich unterschritten,
vor allem, da sich Baumaßnahmen
verschieben. b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz 1.416.500,00
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.208.129,34
€ Aufwendungen
angeordnet. Es wird zu Einsparungen bei diesem
Ansatz kommen. Die Höhe
hängt mit dem Zeitpunkt von weiteren Kreditaufnahmen zusammen. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2007 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 40.000 € vor. Es bleibt
abzuwarten, ob diese in voller Höhe in Anspruch zu nehmen ist. Wie aus dem Bericht zur
Betriebsabrechnung 2006 ersichtlich hat sich bei den Kanalbenutzungsgebühren im
Jahre 2006 beim Schmutzwasser ein Überschuss in Höhe von 400.952,73 € und
beim Niederschlagswasser von 177.440,86 € ergeben. Bezüglich der zum 01.01.2006 eingeführten getrennten
Niederschlagswassergebühr ist darauf hinzuweisen, dass sich in einigen Fällen
nach Überprüfungen Erstattungen ergeben haben. Voraussichtlich dürften jedoch
die kalkulierten Erlöse erreicht werden.
Nicht zuletzt aufgrund der
Überschüsse in 2006 werden in beiden Bereichen aller Voraussicht nach die
Gebühren zumindest für das kommende Wirtschaftsjahr konstant gehalten werden
können. Fäkalienabfuhr
Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben wurden zum 01.01.2007 die Gebühren erheblich erhöht. Bezüglich der Problematik wird auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 hingewiesen. Hier können zu beiden Bereichen derzeit noch keine Prognosen für das kommende Jahr abgegeben werden. 3. Entwicklung im Finanzplan
Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes
dargestellt bzw. werden gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das laufende
Jahr 2007 sowie die Planungsjahre 2008 – 2010. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven
Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2007 wird auf
die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses
“Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal
2007“ (DS-Nr. RAT/1037/2007) verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen
sind nachfolgend dargestellt: a) Einzahlungen Kanalanschlussbeiträge,
Ansatz 2.056.600
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 380.000 € der Beiträge bei der Position angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes bzw. des Verschiebens von Einzelmaßnahmen nicht in voller Höhe erreicht. Neuaufnahme von Krediten 4.951.560 € S. Ausführungen bei 4.
„Kreditwirtschaft“. b) Auszahlungen Baukosten 6.167.000
€ Zeitliche
Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen
und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr
2007 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt werden. Die erforderlichen
Mittel werden im Wirtschaftsplan 2008 zum Teil erneut bereitgestellt (siehe
auch Einzahlungen/Kanalanschlussbeiträge). Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 2.090.000 € angeordnet,
weitere Anordnungen folgen. Der
Ansatz wird zum großen Teil ausgeschöpft. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2006 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2006 =
rd. 28.085.000
€ Im Wirtschaftsjahr 2007 erfolgten
bislang Kreditaufnahmen i. d. Höhe von 2.227.000 € Diese Aufnahmen teilen sich wie
folgt auf: Auf die separate Sitzungsvorlage zur
Information des Betriebsausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird
verwiesen. Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) voraussichtlich noch in diesem Jahre getätigt. Evtl. ist auch noch eine weitere Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Schaffung von Kassenliquidität erforderlich. Der Zinssatz für die Kredite bei der
NRW-Bank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des
Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen. Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan. 5. Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen) Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der
Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu
beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %,
mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Finanzplan überschreiten.
Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen”
Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies
bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 €
ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem Betriebssausschuss
zur Kenntnis gegeben. Im Wirtschaftsjahr 2007 sind bis 30.06.2007 keine außerplanmäßige Ausgaben
angefallen. 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2007 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des
Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes)
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan (Finanzplan) weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich
noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2007
grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen
Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2008
erforderlich machen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |