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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2009 (Wirtschaftsjahr 2009) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2009: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben
(Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen) 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2008
den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2009
beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die
Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/1480/2008
verwiesen. In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss
über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der
Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung
nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie
der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. 2. Entwicklung im Ergebnisplan
einschließlich Gebührenhaushalte Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr
2009 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt.
Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2009 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv
festgestellt werden, ob sich der
prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn für 2009 in Höhe von 246.500
€ ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung
an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung der Beiträge und Zuschüsse,
aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei
der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne wesentliche Positionen des Ergebnisplans werden
nachstehend mit der Planung verglichen: a) Erträge Erstattung vorgeleisteter Kosten für
Grundstückshausanschlüsse 250.000 € b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz 1.364.000
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.122.746
€ Aufwendungen
angeordnet. Es wird zu Einsparungen bei diesem
Ansatz kommen. Die Höhe
hängt mit dem Zeitpunkt und der Höhe von weiteren Kredit- aufnahmen zusammen. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2009 sieht eine „Rücklagenentnahme“ in Höhe von 400.000 € vor.
Diese teilt sich mit 290.000 € für
den Teilanschluss Schmutzwasser und mit 110.000 € für den Teilanschluss
Niederschlagswasser auf. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entnahmen in voller
Höhe in Anspruch zu nehmen sind. Bei den Kanalbenutzungsgebühren hat
sich im Jahre 2008 beim Schmutzwasser ein Fehlbetrag in Höhe von 28.139,22
€ und beim Niederschlagswasser von 118.422,39 € (zurückzuführen auf Erstattungen
wegen zu hoch veranlagten einleitenden Flächen) ergeben. Ob, ggf. unter Inanspruchnahme des
Bestandes der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Vorjahre, die Gebühren für das kommende Wirtschaftsjahr
konstant gehalten werden können oder eine Erhöhung erforderlich ist, bleibt abzuwarten. Dies kann erst im Rahmen
der Gebührenkalkulationen für 2010 ermittelt werden. Fäkalienabfuhr
Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben wurden zum 01.01.2007 die Gebühren erheblich erhöht. Im Gegensatz zu den Vorjahren bis 2006 kann die Entwicklung für 2007 und 2008 als positiv bezeichnet werden. In 2008 wurden in beiden Fällen positive betriebswirtschaftliche Ergebnisse erzielt (Kleinkläranlagen 36.461,95 € und bei den Festen Gruben 4.799,84 €), welche allerdings insbesondere auf einem einmaligen Effekt beruhen (Erstattung Verbandsumlage). 3. Entwicklung im Finanzplan
Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes
dargestellt bzw. werden dort gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das
laufende Jahr 2009 sowie die Planungsjahre 2010 – 2012. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven
Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2009 wird auf
die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses
“Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal
2009“ (DS-Nr. RAT/1675/2009) verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen
erfolgen nach- stehend: a) Einzahlungen Kanalanschlussbeiträge,
Ansatz 558.200
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum 15.07.2009 sind 376.539,03 der Beiträge bei der Position angeordnet. Neuaufnahme von Krediten 1.734.000 € S. Ausführungen bei 4.
„Kreditwirtschaft“. b) Auszahlungen Baukosten 2.198.200
€ Zeitliche
Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen
können dazu führen, dass im Jahr 2009 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt
werden. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2010 ggf. zum Teil
erneut bereitgestellt. Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 1.959.000 € angeordnet.
Weitere Auszahlungen stehen an bzw. werden, evtl. durch Neuaufnahmen
bedingt, noch erfolgen. Der Ansatz wird zum großen Teil ausgeschöpft. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2008 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2008 26.550.146,61
€ Im Wirtschaftsjahr 2009 erfolgten
bislang Kreditaufnahmen auf dem Kreditmarkt in der Höhe von 1.000.000,00
€ Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan. 5. Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen) Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der
Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu
beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %,
mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Finanzplan überschreiten.
Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen”
Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies
bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 €
ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebssausschuss zur Kenntnis gegeben. Es liegt im I.
Halbjahr 2009 keine Anzeige von außerplanmäßigem(r) Aufwand/Auszahlung vor: 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2009 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des
Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes)
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan (Finanzplan) weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich die
Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2009
grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich voraussichtlich bei einigen
Maßnahmen der investiven Finanzplanung Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung
von Mitteln im Wirtschaftsplan 2010 erfordern.
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