Vorlage - RAT/1676/2009  

 
 
Betreff: 1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009
Status:öffentlich  
Verfasser:Klaus StubenrauchBezüglich:
RAT/1396/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
09.09.2009 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Quartalsbericht.Kanal II.09  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2009 (Wirtschaftsjahr 2009) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2009:

 

1.         Vorbemerkungen

 

2.         Entwicklung im Gesamtergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

3.         Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

4.         Kreditwirtschaft

 

5.         Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen)

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

7.         Schlussbemerkung    

 

 

 

1.         Vorbemerkungen     

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2009 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr. RAT/1480/2008 ver­wiesen.

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

 

 

 

 

 

 

2.         Entwicklung im Ergebnisplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2009 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn für 2009 in Höhe von 246.500 € ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Einzelne wesentliche Positionen des Ergebnisplans werden nachstehend mit der Planung verglichen:

 

a)         Erträge

 

Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausan­schlüsse           250.000 €

           

            Anordnungsstand 15.07.2009                                                                       23.870 €

 

            Es stehen weitere Erstattungen von vorgeleisteten Kosten zur Abrechnung an.

           

 

b)         Aufwendungen         

 

Zinsen (Kreditmarkt) - Ansatz                                                                          1.364.000 €   

 

Derzeit sind auf den Ansatz rd.                                                                           1.122.746 €

            Aufwendungen angeordnet.

Es wird zu Einsparungen bei diesem Ansatz kommen.

            Die Höhe hängt mit dem Zeitpunkt und der Höhe von weiteren Kredit-

aufnahmen zusammen.

 

 

 

c)                  Gebührenhaushalte

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer

 

            Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 sieht eine „Rücklagenentnahme“ in Höhe von 400.000 € vor.  Diese teilt sich mit 290.000 € für den Teilanschluss Schmutzwasser und mit 110.000 € für den Teilanschluss Niederschlagswasser auf. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entnahmen in voller Höhe in Anspruch zu nehmen sind.

 

            Bei den Kanalbenutzungsgebühren hat sich im Jahre 2008 beim Schmutzwasser ein Fehlbetrag in Höhe von 28.139,22 € und beim Niederschlagswasser von 118.422,39 €

            (zurückzuführen auf Erstattungen wegen zu hoch veranlagten einleitenden Flächen) ergeben.     

 

            Ob, ggf. unter Inanspruchnahme des Bestandes der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Vorjahre,  die Gebühren für das kommende Wirtschaftsjahr konstant gehalten werden können oder eine Erhöhung erforderlich ist,  bleibt abzuwarten. Dies kann erst im Rahmen der Gebühren­kalkulationen für 2010 ermittelt werden.

 

 

 

 

Fäkalienabfuhr

                 

Bei den Kleinkläranlagen und auch bei den festen Gruben wurden zum 01.01.2007 die Gebühren erheblich erhöht.  Im Gegensatz zu den Vorjahren bis 2006 kann die Entwicklung für 2007 und 2008 als positiv bezeichnet werden.  In 2008 wurden in beiden Fällen positive betriebswirtschaftliche Ergebnisse erzielt (Kleinkläranlagen  36.461,95 €  und bei den Festen Gruben 4.799,84 €), welche allerdings insbesondere auf einem einmaligen Effekt beruhen (Erstattung Verbandsumlage).

 

 

3.         Entwicklung im Finanzplan

 


Im Finanzplan sind die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. werden dort gebucht. Dargestellt werden das Vorjahr, das laufende Jahr 2009 sowie die Planungsjahre 2010 – 2012.

 

Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2009 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestiti­onen (Kanalbaumaßnahmen) II. Quartal 2009“  (DS-Nr. RAT/1675/2009) verwiesen. 

 

Weitere Informationen zu einzelnen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen erfolgen nach­­­- stehend:

 

a)         Einzahlungen           

           

            Kanalanschlussbeiträge, Ansatz                                                                        558.200 €

 

Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum 15.07.2009 sind 376.539,03 der Beiträge bei der Position angeordnet.

 

            Neuaufnahme von Krediten                                                                             1.734.000 €

           

S. Ausführungen bei 4. „Kreditwirtschaft“.                                                                                                                                                                                         

 

 

 

b)        Auszahlungen

 

            Baukosten                                                                                                          2.198.200 €

           

Zeitliche Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen können dazu führen, dass im Jahr 2009 die Baukosten nicht in voller Höhe benötigt werden. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2010 ggf. zum Teil erneut bereitgestellt.

 

Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt                                                         1.959.000 €

 

            Derzeit sind auf den Ansatz Tilgungsbeträge von rd.                                          1.871.199 €

            angeordnet. Weitere Auszahlungen stehen an bzw. werden, evtl. durch

            Neuaufnahmen bedingt, noch erfolgen. Der Ansatz wird zum großen Teil ausgeschöpft.

           

 

4.         Kreditwirtschaft

 


Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2008 betrug der

Gesamtschuldenstand zum 31.12.2008                                                      26.550.146,61 €

 

Im Wirtschaftsjahr 2009 erfolgten bislang  Kreditaufnahmen

auf dem Kreditmarkt  in der Höhe von                                                            1.000.000,00

            und aus dem Infrastrukturprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau    

von                                                                                                                     240.000,00 €

           

            Wie  bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 25.06.2009 mitgeteilt,

            erfolgte beim Jahresabschluss 2008 eine Ermächtigungsübertragung bei der

            Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 €. Dieser Betrag steht neben der unter

            3 b angeführten Kreditermächtigung 2009 in Höhe von                                 1.734.000,00 €

            zur Kreditaufnahme zur Verfügung.

           

            Derzeit ist davon auszugehen, dass weitere Kreditaufnahmen erforderlich werden.

 

Der Zinssatz für die Kredite bei der NRW-Bank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen.

Die günstigen Zinssätze führen auf Dauer zu erheblichen Entlastungen im Ergebnisplan.

 

 

                                               

 

5.         Mehrausgaben (Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen)

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Finanzplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

 

Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebssausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Es liegt  im I. Halbjahr 2009 keine Anzeige von außerplanmäßigem(r) Aufwand/Auszahlung vor:

 

 

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

In 2009 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig.

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

-           das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder

 

-           zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes) erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

 

-           im Vermögensplan (Finanzplan) weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

 

-           eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.

 

 

 

7.         Schlussbemerkung

 


Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2009 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich voraussichtlich bei einigen Maßnahmen der investiven Finanzplanung Verschiebungen, die eine Neuveran­schlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2010 erfordern.

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Quartalsbericht.Kanal II.09 (74 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0198/2004   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2004   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0453/2005   1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0737/2006   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1038/2007   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1396/2008   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1676/2009   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb