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Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2004 (Wirtschaftsjahr 2004) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr
2004: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Vermögensplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
15.12.2003 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das
Wirtschaftsjahr 2004 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der
Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/0268/2003 verwiesen. In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den
Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu
unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem
Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. 2. Entwicklung im Erfolgsplan
einschließlich Gebührenhaushalte Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt
für das Jahr 2004 als Anlage beigefügt (s.
Erläuterungsheft zum Haushalt 2004). Grundsätzlich ist für das
Wirtschaftsjahr 2004 festzustellen, dass sich beim Erfolgsplan ein planmäßiger
Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der
Aufstellung des Jahresabschlusses 2004 dargestellt werden. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich
der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust für 2004 in Höhe von
251.100 € ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen,
Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an Stadt) und Erträge (Auflösung
der Beiträge und Zuschüsse, Straßenentwässerungsanteil Stadt Wermelskirchen)
erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der
Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne Positionen des Erfolgsplans, bei denen sich
Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend
dargestellt: a) Erträge Die BEW hat eine Nachzahlung an
Kanalbenutzungsgebühren für den Zeitraum 01.05.2003 – 30.04.2004 in Höhe
von 226.828,61 im Oktober 2004 geleistet. Dies beeinflusst die Ertragsseite
positiv. b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) 1.420.000
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.382.401
€ Ausgaben
angeordnet. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2004 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000 € vor. Die
Werkleitung geht davon aus, dass die geplante Rücklagenentnahme nicht in voller
Höhe in Anspruch genommen werden muss. Positiv auf das Ergebnis wirken sich die
Nachzahlung der BEW, eine Erstattung des Wupperverbandes für den
Verschmutzerbeitrag B für das Jahr 2003 in Höhe von rd. 120.000 € und
eine teilweise Verschiebung der vorgesehenen Ausgaben für die Einführung der
getrennten Niederschlagswassergebühr in das Jahr 2005 aus. FäkalienabfuhrBei den Kleinkläranlagen zeichnen sich
Mehreinnahmen bei den Gebühren ab, die jedoch durch entsprechende Mehrausgaben
bei der Umlage an den Wupperverband kompensiert werden. Die festen Gruben
werden voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen, der nach derzeitigem
Kenntnisstand rd. 20.000 € betragen wird. Das endgültige Ergebnis bleibt
abzuwarten. 3. Entwicklung im Vermögensplan
Beim Vermögensplan (s. Erläuterungsheft zum Haushalt 2004)
ist davon auszugehen, dass dieser im Wirtschaftsjahr 2004 ausgeglichen
gestaltet werden kann. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes im
Wirtschaftsjahr 2004 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des
Werksausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen
(Kanalbaumaßnahmen) III. Quartal 2004 verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einnahme- und
Ausgabepositionen sind nachfolgend dargestellt: a) Einnahmen Kanalanschlussbeiträge
(ohne Projekt Große Dhünntalsperre) 2.400.000
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 1,9 Mio. € der Beiträge bei der Einnahmeposition angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes bzw. Verschiebens von Maßnahmen nicht ganz erreicht. Es wird aus heutiger Sicht mit Einnahmen in Höhe von ca. 2,2 Mio. € gerechnet. Neuaufnahme von Krediten 4.076.400 € S. Ausführungen bei 4.
„Kreditwirtschaft“. b) Ausgaben Baukosten 4.858.000
€ Zeitliche
Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen
und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr
2004 voraussichtlich 1,2 Mio. € Baukosten nicht benötigt werden. Die
erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2005 zum Teil erneut
bereitgestellt (siehe auch Einnahmen/Kanalanschlussbeiträge). Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 1.900.000 € angeordnet,
so dass dieser bereits fast ausgeschöpft ist. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2003 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2003 =
rd. 26.131.000
€ Insgesamt wurden in 2003, ohne
Umschuldungen, aufgenommen. Im Wirtschaftsjahr 2004 erfolgten
bislang Kreditaufnahmen i. d. Höhe von 2.665.704 € Diese Aufnahmen teilen sich wie
folgt auf: Auf die separaten Sitzungsvorlagen
zur Information des Werksausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird
verwiesen. Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der NRW.Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) evtl. noch in diesem Jahre getätigt. Evtl. ist auch noch eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Schaffung von Kassenliquidität erforderlich. Der Zinssatz für die Kredite bei der
Investitionsbank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die
der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des
Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen. Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Erfolgsplan. 5. Mehrausgaben Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung
des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn
Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch
50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine
Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die
Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss,
dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des
Werksausschusses bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem
Werksausschuss zur Kenntnis gegeben. Im Wirtschaftsjahr 2004 sind bis 30.06.2004 folgende außerplanmäßige Ausgaben angefallen: - Sanierung
Kanäle allgemein (Anzeige vom 08.04.04) 19.090,36
€ Mittel für
erforderliche Kanalsanierung im Bereich Unterweg. Dabei entfielen
auf die
Kanalfernaugeuntersuchung 1.688,96
€ Sanierungsarbeiten 17.401,40 € 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2004 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des
Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich
noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre
2004 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen
Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2005
erforderlich machen.
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