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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den aus der Anlage ersichtlichen genehmigten
über- und außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2006. Sachverhalt: Am 21.12.2006 wurde durch den Stadtkämmerer eine überplanmäßige
Ausgabe genehmigt. Da diese über 1.000 € liegt, ist diese dem Haupt- und
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur
Kenntnis zu geben. Sie ist in der Anlage aufgeführt. Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung ist aufgefallen, dass diese überplanmäßige Anzeige versehentlich nicht vorgelegt wurde. Dieses wird hiermit unverzüglich geheilt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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