Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den aus der Anlage ersichtlichen
genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 15.03. – 11.05.2006 wurden durch
den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Da sie den
Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und
dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie sind
in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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