Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den aus der Anlage ersichtlichen genehmigten
über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: In der Zeit vom 21.09. – 16.12.2005 wurden
durch den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt, die
einzeln den Betrag von 1.000 € unterschreiten. Da aber auf die jeweilige
Haushaltsstelle bezogen insgesamt über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben von mehr
als 1.000 € genehmigt wurden, sind diese dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie
sind in der Anlage aufgeführt. Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung ist aufgefallen, dass diese über- und außerplanmäßigen Anzeigen versehentlich nicht vorgelegt wurden. Dieses wird hiermit unverzüglich geheilt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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