Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2010
Enthält Anlagen
RAT/2016/2010  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2007/2010  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Enthält Anlagen
RAT/2006/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Änderung der Kalkulationsgrundsätze. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden

wieder auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Der Kalkulatorische Zins-

satz wird für das Jahr 2011 auf 6,5 % festgelegt.

 

b)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              3,14              (bisher 2,65 €)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)              1,42              (bisher 1,29 €)

Durchleitungsgebühr              1,98              (neu)

 

   
    25.11.2010 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
    Die Ausschussmitglieder diskutieren die Änderung der kalkulatorischen Abschreibung von der Basis des Anschaffungswertes auf di

Die Ausschussmitglieder diskutieren die Änderung der kalkulatorischen Abschreibung auf der Basis des Anschaffungswertes auf den Wiederbeschaffungszeitwert.

Die Fragen  der Ausschussmitglieder zur Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 werden von der Betriebsleitung beantwortet.

 

Sachkundiger Bürger Richard Kranz (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt getrennte Abstimmung zu

 

a)              der Änderung der Kalkulationsgrundsätze

b)       der Festsetzung der Abwasserbeseitigungsgebühren.

 

MdR Klaus Klophaus (SPD) sieht für seine Fraktion auf Grund der Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 Beratungsbedarf. Er beantragt, die Beratung zu dem TOP in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2010 zu verweisen.

 

Diesem weitergehenden Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Nachtrag:

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 28.06.2010 obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Gebühren- und Abgabensatzungen, ausgenommen Angelegenheiten des Städtischen Abwasserbetriebes (§ 2 Ziff. e). Eine Beratung der Kalkulationsgrundsätze und der Abwasserbeseitigungsgebühren ist im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich, da dieser Ausschuss nicht zuständig ist.

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt den TOP Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ zur Kenntnis.

 

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das J

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Das Mitglied des Rates Frau Jutta Paulig beantragt eine getrennte Abstimmung. Das Mitglied des Rates Herr Jochen Bilstein beantragt eine Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Jahr 2011 auf 5 %. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 28 Gegenstimmen (9 FDP, 9 WNK UWG, 10 Bürgerforum) und einer Enthaltung (Herrn Rainer Schneider) den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2010 auf 5 % festzulegen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herrn Rainer Schneider)

 

a)              die Änderung der Kalkulationsgrundsätze. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden

wieder auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Der Rat der Stadt beschießt mit 31 Stimmen (16 CDU, 9 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) gegen 28 Stimmen (10 Bürgerforum, 9 FDP, 9 WNK UWG), den kalkulatorischen Zinssatz bei 5 % zu belassen.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung (Herrn Rainer Schneider)

 

b)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              3,08€              (bisher 2,65 €)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)   1,39              (bisher 1,29 €)

Durchleitungsgebühr                  1,92              (neu)

Ö 7  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2014/2010  
Ö 8  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
RAT/2008/2010  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Prolongation eines Darlehens (Kenntnisnahme)      
N 3     Verschiedenes