Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2010
Enthält Anlagen
RAT/2016/2010  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2007/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              13,61              (bisher 11,60 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              45,96              (bisher 61,79 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    25.11.2010 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Frau Ritter teilt mit, dass die Präambel zur 12

Frau Ritter teilt mit, dass die Präambel zur 12. Nachtragssatzung vom …* zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 wie folgt geändert wird:

 

1.    Zeile: Aufgrund der §§ 7-9 und 41    (wird gestrichen)

 

12. Zeile: durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185), des § 8 des                      Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994                                   (BGBl. I               S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes                                                 vom 11.08.2010 (BGBl I               S. 1163) (wird gestrichen)

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Betriebsausschuss SAW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen:

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              13,61 €              (bisher 11,60 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              45,96 €              (bisher 61,79 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung mit der Änderung der Präambel.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltung (CDU und Herrn Rainer Schneider)

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              13,61 €              (bisher 11,60 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              45,96 €              (bisher 61,79 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 6  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Enthält Anlagen
RAT/2006/2010  
Ö 7  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2014/2010  
Ö 8  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
RAT/2008/2010  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Prolongation eines Darlehens (Kenntnisnahme)      
N 3     Verschiedenes