Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2010
Enthält Anlagen
RAT/2016/2010  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2007/2010  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Enthält Anlagen
RAT/2006/2010  
Ö 7  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2014/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)

 

in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    25.11.2010 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
    Die 2

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) beinhaltet auch die Änderung der Kalkulationsgrundsätze und die Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011.

 

MdR Klaus Klophaus (SPD) sieht für seine Fraktion auf Grund der Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 Beratungsbedarf. Er beantragt, die Beratung zu diesem TOP in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2010 zu verweisen.

 

Diesem Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Nachtrag:

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 28.06.2010 obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Gebühren- und Abgabensatzungen, ausgenommen Angelegenheiten des Städtischen Abwasserbetriebes (§ 2 Ziff. e). Eine Beratung des TOP ist im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich, da dieser Ausschuss nicht zuständig ist.

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt den TOP „2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)“ zur Kenntnis.

 

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Herrn Rainer Schneider),

 

die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)

 

in der vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Änderungen:

 

In § 6 der Nachtragssatzung wird der Gebührensatz für Schmutzwasser (3,08 €) sowie für die Durchleitung (1,92 €) angepasst. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung des Gebührensatzes für Niederschlagswasser in § 7 (1,39 €). Die Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft (§8).

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 8  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
RAT/2008/2010  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Prolongation eines Darlehens (Kenntnisnahme)      
N 3     Verschiedenes