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Bezeichnung: |
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik |
Gremium: |
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik |
Datum: |
Mi, 16.11.2011 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:00 - 18:45 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Kleiner Saal des Bürgerzentrums |
Ort: |
42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33 |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Lagebericht der Betriebsleitung |
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RAT/2225/2011 |
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Ö 4 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2010 |
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RAT/2224/2011 |
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Ö 5 |
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Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2012 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan |
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RAT/2223/2011 |
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Ö 6 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2011 bezüglich der Einführung eines ökologischen Mittagstisches in Kindertagesstätten und Schulen.
Hier: Prüfauftrag an die Verwaltung |
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RAT/2218/2011 |
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Ö 7 |
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a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/2226/2011 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt): a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 €
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):
b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 € |
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16.11.2011 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt mit 12 Stimmen (CDU: 4; SPD: 2; FDP: 2; WNK/UWG: 2; Grüne: 2) bei 3 Gegenstimmen (BüFo) und ohne Enthaltungen dem Rat der Stadt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei und der Entgeltordnung für das Quellenbad ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen. (die Änderungen sind fett gedruckt) a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 € b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €
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05.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 Bündnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bürgerforum, 2 FDP) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt): a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 € Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 Bündnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bürgerforum, 2 FDP) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt): b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €
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12.12.2011 - Rat der Stadt |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt): a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 €
Der Rat der Stadt beschließt einmütig 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):
b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €
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Ö 8 |
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Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Befragung der Eltern über die künftige Schulform |
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Ö 9 |
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Anfragen |
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Ö 10 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Benennung eines Wirtschaftsprüfers / einer Wirtschaftsprüfergesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 |
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