Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Datum: Mi, 16.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Lagebericht der Betriebsleitung
RAT/2225/2011  
Ö 4  
Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2010
RAT/2224/2011  
Ö 5  
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2012 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
RAT/2223/2011  
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2011 bezüglich der Einführung eines ökologischen Mittagstisches in Kindertagesstätten und Schulen. Hier: Prüfauftrag an die Verwaltung
RAT/2218/2011  
Ö 7  
a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
RAT/2226/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):

 

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):


 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €

 

 

   
    16.11.2011 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 12 Stimmen (CDU: 4; SPD: 2; FDP: 2; WNK/UWG: 2; Grüne: 2) bei 3  Gegenstimmen (BüFo) und ohne Enthaltungen dem Rat der Stadt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei und der Entgeltordnung für das Quellenbad ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen.

 

(die Änderungen sind fett gedruckt)

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            
 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €

 

 

 

   
    05.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 ndnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 rgerforum, 2 FDP) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt):

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            
 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 ndnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 rgerforum, 2 FDP) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt):

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              r Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €

 

 

   
    12.12.2011 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):

 

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):


 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              r Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €

Ö 8  
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Befragung der Eltern über die künftige Schulform    
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Benennung eines Wirtschaftsprüfers / einer Wirtschaftsprüfergesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011