Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für plusKITA zur Verfügung gestellten 50.000 € den Kindertageseinrichtungen Danziger Straße 8Träger: Stadt Wermelskirchen) und Jahnstraße (Träger: Stadt Wermelskirchen) mit jeweils 25.000 € pro Jahr zur Verfügung stellt.
Die Sprachfördermittel von jeweils 5.000 € gehen an die Kindertageseinrichtungen a, b, c und d.
Beide Förderungen werden zur Planungsgarantie auf fünf Jahre festgesetzt.
28.08.2014 - Jugendhilfeausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig entsprechend der als Tischvorlage vorgelegten, geänderten Aufstellung (s. Anlage), dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für plusKITA zur Verfügung gestellten 50.000 € den Kindertageseinrichtungen Danziger Straße (Träger: Stadt Wermelskirchen) und Jörgensgasse (Träger:AWO) mit jeweils 25.000 € pro Jahr zur Verfügung stellt.
Die Sprachfördermittel von jeweils 5.000 € gehen an die evangelischen Kindertageseinrichtungen Wielstraße und Tente, sowie die Kita der AWO in der Jörgensgasse und die städtische Kita in der Danziger Straße.
Mit der Maßgabe dass das Jugendamt der Stadt Wermelskirchen sich verpflichtet nach zwei Jahren einen Sachbericht inklusive Überprüfung der gewählten Indikatoren (in Hinsicht auf den Kreis der Begünstigten) im Ausschuss abzugeben, werden beide Förderungen zur Planungsgarantie auf fünf Jahre festgesetzt.