Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Vorstellung Lärmaktionsplan Wermelskirchen - Entwurf
Enthält Anlagen
RAT/3056/2015  
Ö 4  
Verkehrsentwicklungsplan Teilplan B: Radverkehr hier: Sachstandsbericht
RAT/3078/2015  
Ö 5  
Antrag der Fraktionen von AfD und WNK UWG Freie Wähler vom 02.02.2015: Versorgung der Bürger mit ÖPNV im Zeichen des demografischen Wandels auch im ländlichen Raum
Enthält Anlagen
RAT/3070/2015  
Ö 6  
Antrag der Fraktionen von Bürgerforum, Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD vom 19.02.2015: Entwicklung von Maßnahmen, die die Versorgung der Bürger mit ÖPNV im Zeichen des demografischen Wandels auch im ländlichen Raum sicherstellt
Enthält Anlagen
RAT/3077/2015  
Ö 7  
Einrichtung einer Autobahnzufahrt für Dienstfahrzeuge der Polizei
RAT/3088/2015  
Ö 8  
Bauprojekt Schillerstraße 6a Überarbeitung der Planung und Erschließung des Grundstücks
RAT/3087/2015  
Ö 9  
Stadtbildgestaltung / Gestaltungsbeirat / Gestaltungssatzungen Sachstandsbericht
RAT/3090/2015  
Ö 10  
Antrag der Fraktion von WNK UWG Freie Wähler vom 09.02.2015, Antrag zum Haushalt 2015: Bereitstellung von 50.000,00 € für den Abriss des Gebäudes Berliner Straße 17a, Nivellierung der Grundstücksfläche und Sicherung der entstehenden Böschungen
Enthält Anlagen
RAT/3049/2015  
Ö 11     Antrag der Fraktion von WNK UWG FReie Wähler: Antrag zum Haushalt 2015 Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel für die Erstellung und Umsetzung von Gestaltungssatzungen      
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2015: Initiative ergreifen zur Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich L 101/ K 15
Enthält Anlagen
RAT/3081/2015  
Ö 13  
Haushaltsplanung 2015
Enthält Anlagen
RAT/3026/2015  
Ö 14  
Regionalplan Düsseldorf RPD Beteiligung und Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens
Enthält Anlagen
RAT/3063/2015  
Ö 15  
Herstellung der Erschließungsanlage "Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/3059/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 15,

Flurstücke 33, 227, 283, 352, 354, 357, 359, 361, 363, 440

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.         

   
    09.03.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 15,

Flurstücke 33, 227, 283, 352, 354, 357, 359, 361, 363, 440

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.          

 

   
    23.03.2015 - Rat der Stadt
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 15,

Flurstücke 33, 227, 283, 352, 354, 357, 359, 361, 363, 440

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 16  
Herstellung der Erschließungsanlage "Delle" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/3060/2015  
Ö 17  
Herstellung der Erschließungsanlage "Wüstenhof" (Stichstraße) Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/3062/2015  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Anfragen    
Ö 19  
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