Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1
Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB.
08.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB zu beschließen.
22.06.2015 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließteinstimmig die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1
Gewerbeflächenentwicklung und Einrichtung einer Lagerfläche für Schüttgüter
Aufstellungsbeschlüsse für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und den Bebauungsplan DH Nr. 9
Kosten des Verfahrens