Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 28.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Schneekatastrophe in Wermelskirchen    
Ö 5  
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2000 - 2003 (Verfasser : Scholz, Jürgen)
RAT/0513/2005  
Ö 6  
Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises an den Kosten für die Baumaßnahme an der Pestalozzischule (Verfasser : Voß, Andreas)
RAT/0517/2005  
Ö 7  
Vertretung des Bürgermeisters und des Beigeordneten bei deren gleichzeitiger Abwesenheit
RAT/0543/2005  
Ö 8  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
Enthält Anlagen
RAT/0555/2005  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991
Enthält Anlagen
RAT/0478/2005-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr gesenkt werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

   
    28.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - (offen)
    Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr gesenkt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

   
    12.12.2005 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntni

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr gesenkt werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

Ö 10  
Haushaltsplanung 2006 a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Investitionsprogramm 2005 bis 2009 c) Stellenplan (s. Vorlage für die Sitzung HuF am 14.11.2005) d) Beschluss zur Mittelübertragung bei Budgets im Haushaltsjahr 2006
RAT/0551/2005  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Aufnahme von Krediten (Kenntnisnahme)      
N 3     Grundstücksangelegenheit Vermarktung der städtischen Grundstücke in den Baugebieten Hilfringhausen und Solarsiedlung Pohlhausen Am Ecker      
N 4     Grundstücksangelegenheit; Erwerb einer Grundstücksteilfläche im Bereich Hilgen      
N 5     Personalangelegenheit; Beförderung eines Beamten      
N 6     Personalangelegenheit; Beförderung einer Beamtin      
N 7     Verschiedenes