Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der
Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in
der Leistungsgebühr gesenkt werden.
Der Rat der Stadt beschließt die 10. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt, der
Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000
€ zu entnehmen.
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage
beizufügen.
28.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der
Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in
der Leistungsgebühr gesenkt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem
Rat der Stadt zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“
einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage
beizufügen.
12.12.2005 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntni
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der
Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in
der Leistungsgebühr gesenkt werden.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 10.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, der
Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000
€ zu entnehmen.
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage
beizufügen.