Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt, a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr
2006 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ...., b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2005 bis 2009
in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (ggf. mit folgenden
Änderungen .....), c)
den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006 in der
Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der
nachstehend aufgeführten Änderungen ...., d)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für
die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2006) auf
100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2006 kein strukturelles
Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten. Der Rat der
Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2005 bis 2009 (ggf. mit Nachtrag
aufgrund von Änderungen) zur Kenntnis. Weiterhin
nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2006 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die
Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 31.10.2005 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur
weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen
mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm hat nach
vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen
erhoben. 3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgten/erfolgen in
der Zeit vom 07.11. bis 24.11.2005. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in
seiner Sitzung am 14.11.2005 über die in seine Zuständigkeit fallenden
Unterabschnitte des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sowie des Investitionsprogramms
beraten. Die Änderungsanträge der Fraktionen aus den Fachausschüssen
sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung aus den Fachausschüssen sowie dem
Haupt- und Finanzausschuss am 14.11.2005 werden in separaten Aufstellungen
erfasst und möglichst bis zum 22.11.2005 auf die Ratsfächer verteilt. Die
Beratung erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2005.
Evtl. Änderungsvorschläge aus dem Umweltausschuss am 24.11.2005 würden in
dieser Sitzung bekannt gegeben. Zum Stellenplan 2006 wurde eine gesonderte Sitzungsvorlage
für den Haupt- und Finanzausschuss am 14.11.2005 gefertigt. Die Beratung und
Entscheidung im Rat der Stadt am 12.12.2005 erfolgt hierzu unter Pkt. c) des TOP ”Haushaltsplanung”. Die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2005
wird nochmals ergänzt und der Einladung mit einer Zusammenstellung der
Änderungsempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2005, die auch
die vom Haupt- und Finanzausschuss zugestimmten Änderungsempfehlungen aus den
Fachausschüssen enthält, beigefügt. Im Zuge der Beschlussfassungen zum Haushalt 2006 ist über
die Höhe des Übertragungsprozentsatzes bei den Budgets im Rahmen des
Jahresabschlusses 2006 und der dann vorzunehmenden Haushaltsausgaberestebildungen
zu entscheiden. Hierzu wird auf Punkt d) des Beschlussvorschlages verwiesen.
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