Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der vorgelegten Form.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der vorgelegten Form zu beschließen.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden vonder Betriebsleitung beantwortet.
14.12.2015 - Rat der Stadt
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der vorgelegten Form.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.