Tagesordnung - 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 25.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Verkehrsentwicklungsplan Hier: Radverkehr Innenstadt und Verkehrsreduzierung Telegrafenstraße
RAT/3403/2016  
Ö 3.1  
Antrag der Fraktion Bürgerforum: Aussetzung der Planung zur Veränderung der Verkehrsführung Telegrafenstraße
Enthält Anlagen
RAT/3415/2016  
Ö 4  
Verkehrssituation im Bereich Dellmannstraße/Durchstich Eich/Eich/Dabringhauser Straße Zukünftige Parksituation Loches Platz
RAT/3407/2016  
Ö 4.1  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG Freie Wähler vom 24.03.2016: Verkehrssituation im Bereich Dellmannstraße/ Durchstich Eich/ Eich/ Dabringhauser Straße Zukünftige Parksituation Loches-Platz
Enthält Anlagen
RAT/3408/2016  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Wiederzulassung des Parkens auf dem Platz "Am Weihnachtsbaum"
Enthält Anlagen
RAT/3406/2016  
Ö 6  
Verkehrssicherheit Unterpohlhausen
Enthält Anlagen
RAT/3353/2016  
Ö 7  
E-Bike-Ladestationen Prüfauftrag
RAT/3355/2016  
Ö 8  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd" A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung B. Aufstellungsbeschlüsse C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
RAT/3402/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

   

   
    25.04.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB zu beschließen. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB zu beschließen. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

 

 

   
    09.05.2016 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

 

 

Ö 9  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"; Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/3404/2016  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Loches-Platz; weiteres Verfahren (Phase 2)      
N 2     Verschiedenes