Tagesordnung - 9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 07.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Umbau Kölner Straße a) Ergebnis der 2. Bürgerbeteiligung (mündlicher Sachstandsbericht) b) Materialwahl und Verkehrsführung c) Ausbaubeschluss d) Städtebauförderantrag
RAT/0516/2005  
Ö 5  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 (1) BauGB
RAT/0499/2005  
Ö 6  
Kreisverkehr an der Kreuzung Dabringhauser Straße/Eich hier: Antrag der UWG und WNK Fraktion vom 20.05.2005
RAT/0482/2005  
Ö 7  
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2000 - 2003 (Verfasser : Scholz, Jürgen)
RAT/0513/2005  
Ö 8  
Haushaltsplanung 2006 (Verfasser : Stubenrauch, Klaus)
Enthält Anlagen
RAT/0507/2005  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Kolfhausen" (Stichstraße) Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0515/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, Herrn Frank Schindler, erstellte Erschließungsanlage „Kolfhausen“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße „Kolfhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 353, 354, 478

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    07.11.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließu

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, Herrn Frank Schindler, erstellte Erschließungsanlage „Kolfhausen“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße „Kolfhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 353, 354, 478

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    12.12.2005 - Rat der Stadt
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, Herrn Frank Schindler, erstellte Erschließungsanla

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, Herrn Frank Schindler, erstellte Erschließungsanlage „Kolfhausen“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße „Kolfhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 353, 354, 478

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 10  
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.10.2005 bezüglich der Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Ortslage "Am Röttgen"    
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
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