Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, die durch den Erschließungsträger, Herrn Frank Schindler,
erstellte Erschließungsanlage „Kolfhausen“ (Stichstraße) endgültig in die
Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß
§§ 6 und 14 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten
Grundstücke der Stichstraße „Kolfhausen“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr zu beschließen:
Gemarkung
Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 353, 354, 478
Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4
Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung
der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken
wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen.