Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2015 (56.046 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
03.12.2018 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die der Beschlussvorlage beigefügte Gebührenkalkulation. Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2015 (56.046 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Herr Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke regt an, künftig einen Vergleich der Gebührenhöhen von Nachbarstädten mit vorzulegen.