Nach ausführlicher Diskussion sagt die Verwaltung zu, bis zur Entscheidung des Landes Nordrhein Westfalen zum KAG (voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2019) keine Abrechnungsbescheide zu erlassen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Landes Nordrhein Westfalen zum KAG ist sodann die Angelegenheit erneut zu beraten.