Tagesordnung - 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
Anlage zu TOP 4  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Einwohnerfragestunde    
Ö 4  
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 "Neuer Loches-Platz" und parallele Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Loches-Platz"; Vorstellung der aktuellen Planentwürfe und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
0176/2018  
Ö 5  
Erstellung eines Interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Ergebnisse des Konzept- und Maßnahmen-Workshops
0183/2018  
Ö 6  
StadtUmland.NRW: "Zwischen Rhein und Wupper: Zusammen - wachsen" Informationsvorlage zum Stand der gemeinsamen Arbeit in dem neuen Kooperationsraum
0182/2018  
Ö 7  
Regionale 2025 "Bergisches RheinLand", Sachstandsinformation: Projektidee zum Themenbereich Mobilität eingereicht
0180/2018  
Ö 8  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes "Autobahnohr" a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Beschluss der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
Enthält Anlagen
0179/2018  
Ö 9  
Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gleisdreieck"
Enthält Anlagen
0184/2018  
Ö 10  
Parkraumbewirtschaftung Hier: Kurzzeitparkplätze Hilfringhauser Straße 5-7
Enthält Anlagen
0199/2018  
Ö 11  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 6-22" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0191/2018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 


 

   
    24.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

MdR Herr Martin Bosbach (CDU) berichtet von der Beschwerde eines Anwohners, auf dessen Grundstück das städtische Niederschlagswasser läuft. Er fragt an, ob der Straßenzustand endgültig sei.

Herr Harald Drescher, Leiter des Tiefbauamtes erläutert, dass der Straßenausbau im Bereich der bebauten Grundstücke ausreichend sei und seit 10 Jahren funktioniert. Anlass für die angesprochene Situation sind zwei kurz aufeinanderfolgende Starkregenereignisse. Oberhalb der ausgebauten Straße bindet eine landwirtschaftliche Straße an. Auf diesen Wirtschaftsweg fließt das Oberflächenwasser der landwirtschaftlichen Seitenflächen ein, welches bei Starkregen entsprechend in Richtung ausgebaute Straße führt. Die Stadtverwaltung hat bereits die Rigolen und Seitengräben des Wirtschaftsweges saniert und wird die Entwässerungssituation des landwirtschaftlichen Weges weiterhin prüfen und ggf. verbessern.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22 zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

 

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    08.10.2018 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22 zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
 

 

Ö 12  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0195/2018  
Ö 13  
Anfragen    
Ö 14  
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