Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019.
17.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - (offen)
MdR Herr Hennig Rehse (WNK UWG) erkundigt sich nach den Regelungen für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfes und ohne Bezug auf Veranstaltungen. Herr Leßke sagt Klärung zu.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
02.03.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 1.Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019 zu beschließen.
09.03.2020 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW vom 18.09.2019
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