Der Rat der Stadt beschließt die Satzung des Kinder- und Jugendaparlamentes Wermelskirchen vom17.12.2001 inder Fassung der zweiten Nachtragssatzung vom XX.XX.XXXX. Die Änderung der Satzung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.
12.02.2020 - Jugendhilfeausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Frau Tiekötter (Verwaltung) erläutert gemeinsam mit Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments die Überarbeitung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes und beantwortet Fragen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung des Kinder- und JugendaparlamentesWermelskirchen vom 17.12.2001 in der Fassung der zweiten Nachtragssatzung vom XX.XX.XXXX. Die Änderung der Satzung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.
Dem Antrag der Satzungsänderung wird einstimmig entsprochen.
09.03.2020 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung des Kinder- und Jugendaparlamentes Wermelskirchen vom17.12.2001 inder Fassung der zweiten Nachtragssatzung. Die Änderung der Satzung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW vom 18.09.2019
Sport- und Spielverein Dhünn e. V. (SSV Dhünn) - Abschluss eines Pachtvertrages für den Sportplatz Dhünn
Beschluss zum außergerichtlichen Einigungsversuch zur Vertragsstrafe mit der Firma DM Bau Neubau Auslagerung Sekundarschule Standort Weyersbusch in Wermelskirchen