Die CDU beantragt, für die Kulturgemeinde eine finanzielle Unterstützung von 10.000 € für das Jahr 2021 einzuplanen.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Die Haushaltsreden der Fraktionen werden aufgrund der pandemischen Lage nicht vorgetragen sondern der Niederschrift beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)
- die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des Entwurfs
- die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Fassung des Entwurfs
unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten Änderungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.