TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Sitzungseröffnung
Die Eröffnung der Sitzung beginnt in der Grundschule Am Haiderbach - Schulstandort: Tente 79, 42929 Wermelskirchen mit einer Besichtigung der Schulgebäude ab 16:00 Uhr. Die Sitzung wird nach der Besichtigung in der gewohnten Form im Bürgerzentrum fortgesetzt. |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Bestellung eines Schriftführers bzw.einer Schriftführerin |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Sachstandsbericht Gesamtschule |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Verknüpfung der Projekte Digitalpakt Schule und Amokplanung mit aktuellen Kosten (zur Kenntnisnahme
) |
|
0025/2023 |
|
Ö 5 |
|
|
Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 |
|
0013/2023 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zur Realisierung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung und die für eine Konkretisierung des notwendigen Gesamtfinanzierungsbedarfes erforderlichen, kostenpflichtigen Planungsaufträge erteilt werden, sobald die Förderrichtlinie des Landes feststeht. Für die Planungsleistungen stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 rund 2,4 Mio. Euro zur Verfügung, die auf Basis des Planungsstandes zur Haushaltsaufstellung 2022/2023 auskömmlich sein dürften. |
|
|
|
|
15.02.2023 - Schulausschuss |
|
|
Ö 5 - ungeändert beschlossen |
|
|
Herr Hartwig Schüngel stellt das Thema anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Frau Bürgermeisterin Marion Lück führt weiter an, da keine Lösung zum Standort Tente präsentiert werden kann, wird eine neue Schule gebraucht. Die Stadt ist schon auf der Suche nach einem Objekt, aber um konkret zu werden, ist es noch zu früh.
|
|
|
|
|
27.03.2023 - Rat der Stadt |
|
|
Ö 6 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zur Realisierung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung und die für eine Konkretisierung des notwendigen Gesamtfinanzierungsbedarfes erforderlichen, kostenpflichtigen Planungsaufträge erteilt werden, sobald die Förderrichtlinie des Landes feststeht. Für die Planungsleistungen stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 rund 2,4 Mio. Euro zur Verfügung, die auf Basis des Planungsstandes zur Haushaltsaufstellung 2022/2023 auskömmlich sein dürften.
|
Ö 6 |
|
|
Entwicklung des Schulstandortes Tente |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
§ 61 Schulgesetz NRW - Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters |
|
0280/2022 |
|
Ö 8 |
|
|
Anfragen |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bürgerforum vom 30.01.2023
Schulentwicklungsplan bis 2026/2027 - fehlende Räume in der Waldschule |
|
0026/2023 |
|
Ö 10 |
|
|
Anfrage der Fraktion Bürgerforum vom 18.01.2023
zum Sachstand des Thema "Praktikumswochen" |
|
0032/2023 |
|
Ö 11 |
|
|
Beantwortung der Anfrage der SPD vom 31.01.2023
Umgang mit abgelehnten Kindern der Waldschule, zukünftige Organisation der Verteilung von Erstklässlern. |
|
0028/2023 |
|
Ö 12 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|