Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
2. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001
Enthält Anlagen
0221/2023  
Ö 4  
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in der Stadt Wermelskirchen.
Enthält Anlagen
0231/2023  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
0250/2023  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
0251/2023  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
0252/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2024 die vorgelegten Gebührenkalkulationen sowie die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 zu beschließen.

 

a)      Danach werden die Gebühren für Jahrmärkte in einem moderaten Rahmen und unter Verzicht kostendeckender Gebühren für 2024 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes   48,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt   48,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes  36,00 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes    9,50 € je Veranlagungsmeter

 

b)      Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

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    28.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2024 zur Kenntnis.

Auf Antrag der FDP-Fraktion wird die Beratung einstimmig in die Sitzung des Rates verschoben.

   
    11.12.2023 - Rat der Stadt
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2024 die vorgelegten Gebührenkalkulationen sowie die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.

 

a)      Danach werden die Gebühren für Jahrmärkte in einem moderaten Rahmen und unter Verzicht kostendeckender Gebühren für 2024 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes   48,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt   48,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes  36,00 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes    9,50 € je Veranlagungsmeter

 

b)      Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 8  
Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   0253/2023  
Ö 9  
Übertragung der hoheitlichen kommunalen Entsorgungspflichten der Stadt Wermelskirchen auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV)
Enthält Anlagen
0257/2023  
Ö 10  
Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Enthält Anlagen
0249/2023  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Personalangelegenheit; Anerkennung ruhegehaltsfähiger Zeiten im Sinne des LBeamtVG NRW      
N 2     Personalangelegenheit; Abberufung einer Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW      
N 3     Grundstücksangelegenheit; Ankauf einer Grundstücksfläche      
N 4     Grundstücksangelegenheiten; Ankauf einer Fläche      
N 5     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer noch zu entwickelnden Wohnbaufläche      
N 6     Vertragliche Vereinbarung zwischen WiW - Wir in Wermelskirchen Marketing e.V. und der Stadt      
N 7     Verschiedenes