Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr / Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat zu beschließen: /
Der Rat der Stadt fasst nachstehenden Beschluss:
Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
09.09.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 9 - (offen)
Die Beschlussfassung zu nachstehenden Punkten wurde einstimmig in den Rat der Stadt verschoben.
Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
11.09.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bau
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat einmütig (mit einer Enthaltung der Fraktion FDP) folgenden Beschlusstext zu fassen:
Der Rat der Stadt fasst nachstehenden Beschluss
Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
16.09.2024 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei drei Enthaltungen der Fraktion Freie Wähler den nachstehenden Beschluss, der vom Ausschuss für Umwelt und Bau empfohlen wurde zu fassen und vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr zur Beratung weiterverwiesen wurde:
Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.