Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 09.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
61. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 102 "Hünger"; Aufstellungsbeschlüsse
Enthält Anlagen
0098/2024  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 - Antrag zur laufenden Fördermaßnahme zum STEP 2025 und Ausfinanzierung der laufenden Gesamtmaßnahme zum STEP 2025 sowie Regionale 2025-Projekt "Innovationsquartier Rhombus" - angestrebte Fördermaßnahme mit Erstantrag zum STEP 2026
Enthält Anlagen
0151/2024  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Städtisches Mobilitätsmanagement: Vorstellung Mobilitätsmanagerin, Auftrag, Funktion
0150/2024  
Ö 6  
Fortsetzung der Mitgliedschaft im "Zukunftsnetz Mobilität NRW" - Neue Rahmenvereinbarung
Enthält Anlagen
0136/2024  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 49-65" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0126/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen, Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 505, 510, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 522, 524, 525, 526, 527.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
 

   
    09.09.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den folgenden Beschlusstext zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen, Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 505, 510, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 522, 524, 525, 526, 527.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 


 

   
    16.09.2024 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen, Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 505, 510, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 522, 524, 525, 526, 527.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 103 "Sonnenhöhe": a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
0135/2024  
Ö 9  
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0147/2024  
Ö 10  
Antrag (gemeinsam) der Fraktionen von BürgerForum und SPD vom 26.07.2024 zum Thema "Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Fahrradfreundliche Stadt Wermelskirchen"
Enthält Anlagen
0128/2024  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
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