Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Mietvertrag zwischen dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.”
und der Stadt Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
für den Zeitraum von einem Jahr einen monatlichen Betriebskostenzuschuss für
den Verein Rollrausch in Höhe von 100,00 Euro für anfallende Nebenkosten zu
übernehmen. Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss für den Zeitraum
von einem Jahr den Zuschuss zu der Sportversicherung in Höhe von 150,00 Euro
pro Monat ab Betrieb der Einrichtung zu übernehmen.
Der Jugendhilfeausschuss / der Haupt-
und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer für 2003- 2000,- Euro bei der Haushaltsstelle
1.407.718.0.5 außerplanmäßig bereitzustellen.
04.02.2003 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mietvertrag zwischen dem Verein
“Rollrausch Wermelskirchen e
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mietvertrag zwischen
dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.” und der Stadt
Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
für den Zeitraum von einem Jahr einen monatlichen Betriebskostenzuschuss für
den Verein Rollrausch in Höhe von 100,00 Euro für anfallende Nebenkosten zu übernehmen.
Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss für den Zeitraum von einem
Jahr den Zuschuss zu der Sportversicherung in Höhe von 150,00 Euro pro Monat ab
Betrieb der Einrichtung zu übernehmen.
Der Jugendhilfeausschuss / der Haupt-
und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer für 2003- 2000,- Euro bei der Haushaltsstelle
1.407.718.0.5 außerplanmäßig bereitzustellen.
Information über Kreditaufnahme
hier: Aufnahme eines zinsverbilligten Kredites aus dem KfW-CO2/ Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 111.000 Euro
Information über Kreditaufnahme
hier: Aufnahme eines zinsverbilligten Kredites aus dem Infrastrukturprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 475.000 Euro (Teilabruf)