Tagesordnung - 33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 17.02.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 2  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 3  
Beratung von Anregungen und Beschwerden hier: Sachstandsbericht
RAT/0005/2003  
Ö 4  
Sachstandsbericht zum Projekt - Zusammenarbeit Rat und Verwaltung -
RAT/0006/2003  
Ö 5  
Sponsoring-Bericht 4/2002
RAT/0010/2003  
Ö 6     Kenntnisnahme über-/außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2002      
Ö 7  
Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2002 sowie im Haushaltsjahr 2003 1) Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im IV. Quartal 2002 2) Vorläufiges Abschlussergebnis 2002 3) Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003
Enthält Anlagen
RAT/0036/2003  
Ö 8  
3. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen.
RAT/0009/2003  
Ö 9  
Mietvertrag über die ehemalige Güterbahnhofshalle zwischen dem Verein "Rollrausch Wermelskirchen e.V." und der Stadt Wermelskirchen
RAT/0001/2003  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mietvertrag zwischen dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.” und der Stadt Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Zeitraum von einem Jahr einen monatlichen Betriebskostenzuschuss für den Verein Rollrausch in Höhe von 100,00 Euro für anfallende Nebenkosten zu übernehmen. Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss für den Zeitraum von einem Jahr den Zuschuss zu der Sportversicherung in Höhe von 150,00 Euro pro Monat ab Betrieb der Einrichtung zu übernehmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss / der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer für 2003  - 2000,- Euro bei der Haushaltsstelle 1.407.718.0.5 außerplanmäßig bereitzustellen.

   
    04.02.2003 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mietvertrag zwischen dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mietvertrag zwischen dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.” und der Stadt Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Zeitraum von einem Jahr einen monatlichen Betriebskostenzuschuss für den Verein Rollrausch in Höhe von 100,00 Euro für anfallende Nebenkosten zu übernehmen. Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss für den Zeitraum von einem Jahr den Zuschuss zu der Sportversicherung in Höhe von 150,00 Euro pro Monat ab Betrieb der Einrichtung zu übernehmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss / der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer für 2003  - 2000,- Euro bei der Haushaltsstelle 1.407.718.0.5 außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

   
    17.02.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Dem Beschlussvorschlag wird entsprochen

Dem Beschlussvorschlag wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               Ablehnung:                  Enthaltung:        Stimmen

                         

                         

Ö 10  
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen; hier: Sachstandsbericht
Enthält Anlagen
RAT/0026/2003  
Ö 11  
Antrag der F.D.P.-Fraktion vom 02.01.2003 betreffend Zuschüsse für Musikschulen    
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen; hier: Auftragsvergabe      
N 3     Kreditaufnahmen      
N 3.1     Information über Kreditaufnahme hier: Aufnahme eines zinsverbilligten Kredites aus dem KfW-CO2/ Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 111.000 Euro      
N 3.2     Information über Kreditaufnahme hier: Aufnahme eines zinsverbilligten Kredites aus dem Infrastrukturprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 475.000 Euro (Teilabruf)      
N 4     Grundstücksangelegenheiten      
N 4.1     Grundstücksangelegenheit; Erwerb von Flächen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Wermelskirchener Straße      
N 4.2     Grundstücksangelegenheit; Ankauf von Flächen für den Bau eines Regenrückhaltebeckens unterhalb Lüffringhausen      
N 5     Verschiedenes