Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Information zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im IV. Quartal des
Haushaltsjahres 2002 (Zeitraum 01.10. bis 31.12.2002 unter Berücksichtigung der
Jahresabschlussbuchungen) sowie das vorläufige Abschlussergebnis 2002 zur
Kenntnis. Darüber hinaus nimmt der Haupt- und
Finanzausschuss die Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6
der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des
IV. Quartals 2002 zur Kenntnis. Weiterhin nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht
der Verwaltung zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 zur Kenntnis. Sachverhalt: 1. Entwicklung
der Einnahmen und Ausgaben im IV. Quartal 2002 a) Allgemeine
Entwicklung Eine entsprechende Information erfolgt vierteljährlich im
Haupt- und Finanzausschuss. In der Sitzung am 18.11.2002 wurden die Mitglieder
des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft
im III. Quartal 2002 unterrichtet. Bezüglich der Entwicklung im IV. Quartal 2002 wird auf die
beigefügte Übersicht sowie die Erläuterungen verwiesen. Erläuterungen zur beigefügten Übersicht (Anlage I): r
Es
sind die IST-Einnahmen und IST-Ausgaben im Zeitraum vom 01.10.2002 bis zum
31.12.2002 inklusive der Abschlussbuchungen im Januar 2003 aufgenommen. r
Ausserdem
sind die vorläufigen Ergebnisse der Jahresrechnung 2002 berücksichtigt. r
Die
Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ist getrennt nach dem Verwaltungshaushalt
und dem Vermögenshaushalt nach Gruppierungen vorgenommen; dabei sind die
wesentlichen Einnahmen und Ausgaben hervorgehoben dargestellt. Die
Abweichungen der IST-Zahlen gegenüber dem Gesamtbetrag von Haushaltsansatz und
evtl. Haushaltsrest (Spalten 3 - 5) sind in den Spalten 11 und 12 in €
bzw. in %-Sätzen dargestellt. b) Bauinvestitionscontrolling
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000
Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen,
die zum 01.01.2001 in Kraft getreten sind. Dem Haupt- und Finanzausschuss sind nach Ziffer 6 dieser
Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte vorzulegen, in denen der
aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-, Genehmigungsstand und die
Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen dargestellt werden. Die entsprechende Information erfolgt hiermit nach Ende des
IV. Quartals 2002 mittels der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen
“Controllingbericht Bauinvestitionen” für Hoch- und Tiefbau –
sowie für sonstige Maßnahmen. Die Aufstellungen wurden vom Hochbauamt und vom
Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt. 2. Abschlussergebnis
2002 In den
Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde in den bisherigen Quartalsberichten
in 2002 über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft informiert. VerwaltungshaushaltBei
Beratung der Quartalsberichte wurde seitens der Verwaltung vor allem auch auf
die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen eingegangen. Aufgrund
der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer war bis zuletzt nicht klar, ob sich im Rahmen des
Jahresabschlusses 2002 im Verwaltungshaushalt 2002 ein Überschuss bzw. ein
Fehlbetrag ergeben würde. In der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2002 hat
der Stadtkämmerer mitgeteilt, dass sich der Abschluss des Verwaltungshaushaltes
voraussichtlich in einem Rahmen von + 200.000 bis - 200.000 € bewegen wird. Der
Verwaltungshaushalt weist im Entwurf der Jahresrechnung 2002 einen Überschuss
in Höhe von 29.350,30 € aus. Der
angeführte Überschuss des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 29.350,30
€ wurde im Rahmen des Jahresabschlusses dem Vermögenshaushalt zugeführt. Dieser
wurde zum Haushaltsausgleich des Vermögenshaushaltes verwendet. Zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes war es erforderlich, a)
aus
der Kreditermächtigung für 2002 einen Haushaltseinnahmerest in
Höhe von 835.000,00 € zu bilden; b)
der
Allgemeinen Rücklage den Betrag von 537.502,34 € (232,34
€ - als Abrundungsbetrag bei der Bildung des Haushaltseinnahmerestes -
über den Haushaltsansatz 2002 hinaus) zu entnehmen. Durch die Bildung des
Haushaltseinnahmerestes wurden von der Kreditermächtigung 2002 in Höhe von
10.558.000 € 9.979.000 (94,5 %),
davon 6.058.000 € für die Beteiligungsaufstockung an der BEW, in Anspruch genommen. Für den
Jahresabschluss wichtige Abweichungen sind in der Anlage erläutert. Im Übrigen
werden die Abweichungen im Rechenschaftsbericht für 2002 näher begründet. Das
endgültige Abschlussergebnis und der Rechenschaftsbericht werden
voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2003 vorgelegt. Aufgrund des sich ergebenen Sollüberschusses im
Verwaltungshaushalt kann gerade noch von einem positiven Abschluss für das
Haushaltsjahr 2002 gesprochen werden, zumal bis zuletzt davon ausgegangen
werden musste, dass im Verwaltungshaushalt auch ein Fehlbetrag hätte entstehen
können. 3. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003Wie jedoch bei den Haushaltsplanberatungen für 2003
erörtert, ist darauf hinzuweisen, dass â
auch
für 2003 und die zukünftigen Haushaltsjahre an Sparmaßnahmen festgehalten
werden muss, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt und den Haushaltsausgleich
zu sichern, â
es
aufgrund der Wirtschaftslage durchaus auch in 2003 zu weiteren Einbrüchen bei
den Gewerbesteuereinnahmen kommen kann und hier die Einnahmenentwicklung bei
der Gewerbesteuer abzuwarten bleibt. â unter
Umständen die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unter den
Erwartungen bei der Haushaltsplanung bleiben und â
wenige
zusätzliche Fälle zu erheblichen Mehrausgaben im Bereich der Leistungen der
Sozialhilfe und bei den Asylbewerbern sowie im Bereich der Jugendhilfe führen
können. Zur Sicherung der Haushaltswirtschaft 2003 verfolgt die
Verwaltung folgende Strategie: 1.
Die
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 ist genau zu beobachten. Dies betrifft
insbesondere die Einnahmenentwicklung bei der Gewerbesteuer. 2.
Zunächst
soll das I. Quartal 2003 abgewartet werden, bevor evtl. Haushaltssperren
auszusprechen sind. 3.
Die
Kämmerei wird jedoch bereits im Februar die Fachämter anschreiben mit der
Bitte, Einsparvorschläge bzw. Vorschläge zu Haushaltsverbesserungen
mitzuteilen. Hierbei werden Vorgaben gemacht. Für den Bereich des Sammelnachweises
Personalausgaben ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Einsparungsziele
erarbeitet. 4.
Bei
unveränderter, nicht grundlegend veränderter oder verschlechterter Situation
wird ggf. der Stadtkämmerer, unter Berücksichtigung der Vorschläge der
Fachämter, im Monat April gem. § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Haushaltssperren
erlassen. 5.
Der
Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt würden nach § 29 GemHVO in den
Sitzungen am 19.05. und 02.06.2003 entsprechend unterrichtet. 6.
Sollte
sich im Laufe des Jahres herausstellen, dass nach ausgesprochenen Sperren
aufgrund einer positiveren Entwicklung diese nicht mehr aufrechterhalten werden
müssen, könnten die Sperren aufgehoben werden, andernfalls würden sie bestehen
bleiben. 7.
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft
2003 regelmäßig informiert. Anlage/n: -
"Entwicklung der Haushaltswirtschaft" (2002),
Anlage I -
Controllingberichte für das IV. Quartal 2002 zu den -
Hochbaumaßnahmen -
Tiefbaumaßnahmen und den -
sonstigen Maßnahmen
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