Der Rat der Stadt Wermelskirchen
beschließt die 3. Verordnung zur Änderung derordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und
Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für
öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der
Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar ist der Niederschrift
über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Information über Kreditaufnahme
hier: Aufnahme eines zinsverbilligten Kredites aus dem KfW-CO2/ Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 111.000 Euro
Information über Kreditaufnahme
hier: Aufnahme eines zinsverbilligten Kredites aus dem Infrastrukturprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 475.000 Euro (Teilabruf)