Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und für den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum.
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.03.2020.
24.03.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - zurückgestellt
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vertagt den Beschluss einstimmig in den kommenden Ausschuss.
Die per E-Mail eingereichten Änderungen der SPD haben die zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden nicht erreicht,die Änderungen werden nun erneut von der SPD eingereicht.
19.05.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und für den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum.
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.03.2020.
02.06.2025 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt beschließt die Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und für den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum.
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 28.05.2019 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.03.2020.