Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 02.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0077/2025  
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
0074/2025  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“r das Jahr 2025 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.07.2025 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport       576,00 €

(vorher 466,00 € = 381,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz       603,00 €

(vorher 664,00 € = 579,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz      857,00 €

(vorher 763,00 €)

 

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €

(unverändert)

 

b)      die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung in der überarbeiteten Fassung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

   
    02.06.2025 - Rat der Stadt
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“r das Jahr 2025 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.07.2025 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport       576,00 €

(vorher 466,00 € = 381,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz       603,00 €

(vorher 664,00 € = 579,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz      857,00 €

(vorher 763,00 €)

 

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €

(unverändert)

 

b)      die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung in der überarbeiteten Fassung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 5  
Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerbende
Enthält Anlagen
0080/2025  
Ö 6  
Gymnasium / Gesamtschule - Aufnahmesituation im Schuljahr 2025/2026 / Abschluss von Beschulungsvereinbarungen
0051/2025-1  
Ö 7  
Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung
0058/2025-1  
Ö 8  
Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum und 2. Nachtragssatzung zur Sondernutzungssatzung
Enthält Anlagen
0032/2025  
Ö 9  
1. Nachtragssatzung zur Wahlwerbungssatzung
Enthält Anlagen
0054/2025  
Ö 10  
"Verkehrskonzept Innenstadt": Vorschlag zum weiteren Vorgehen
0065/2025  
Ö 11  
Errichtung eines KI-gestützten Überwachungssystems im bestehenden Hallenbad
0076/2025  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 14     Personalangelegenheit; Bestellung einer Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW      
N 15     Verschiedenes