Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 02.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0077/2025  
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
0074/2025  
Ö 5  
Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerbende
Enthält Anlagen
0080/2025  
Ö 6  
Gymnasium / Gesamtschule - Aufnahmesituation im Schuljahr 2025/2026 / Abschluss von Beschulungsvereinbarungen
0051/2025-1  
Ö 7  
Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung
0058/2025-1  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
 

Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird vorerst für das Schuljahr 2026/2027 für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal mögliche 5-Zügigkeit beschlossen.
 

Das Anmeldeverfahren 2026/2027 findet zur gleichen Zeit für die Gesamtschule und das Gymnasium ohne ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschule im von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Rahmen statt. Die Schulleitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums stimmen sich über ein gemeinsames, zweiteiliges Anmeldezeitfenster innerhalb des Aufnahmezeitraumes ab, um optimale Anmeldemöglichkeiten an beiden Schulen bieten zu können.
 

   
    02.06.2025 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit acht Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und jeweils einer Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Zukunft Wermelskirchen folgenden Beschluss:
 

Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird vorerst für das Schuljahr 2026/2027 für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal mögliche 5-Zügigkeit beschlossen.
 

Das Anmeldeverfahren 2026/2027 findet zur gleichen Zeit für die Gesamtschule und das Gymnasium ohne ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschule im von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Rahmen statt. Die Schulleitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums stimmen sich über ein gemeinsames, zweiteiliges Anmeldezeitfenster innerhalb des Aufnahmezeitraumes ab, um optimale Anmeldemöglichkeiten an beiden Schulen bieten zu können.
 

Ö 8  
Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum und 2. Nachtragssatzung zur Sondernutzungssatzung
Enthält Anlagen
0032/2025  
Ö 9  
1. Nachtragssatzung zur Wahlwerbungssatzung
Enthält Anlagen
0054/2025  
Ö 10  
"Verkehrskonzept Innenstadt": Vorschlag zum weiteren Vorgehen
0065/2025  
Ö 11  
Errichtung eines KI-gestützten Überwachungssystems im bestehenden Hallenbad
0076/2025  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 14     Personalangelegenheit; Bestellung einer Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW      
N 15     Verschiedenes