Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit acht Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und jeweils einer Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Zukunft Wermelskirchen folgenden Beschluss:
Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird vorerst für das Schuljahr 2026/2027 für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal mögliche 5-Zügigkeit beschlossen.
Das Anmeldeverfahren 2026/2027 findet zur gleichen Zeit für die Gesamtschule und das Gymnasium ohne ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschule im von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Rahmen statt. Die Schulleitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums stimmen sich über ein gemeinsames, zweiteiliges Anmeldezeitfenster innerhalb des Aufnahmezeitraumes ab, um optimale Anmeldemöglichkeiten an beiden Schulen bieten zu können.