Tagesordnung - 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 20.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Bericht des Gutachterbüros CIMA GmbH zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie Darstellung der weiteren Handlungsempfehlungen.
RAT/1432/2008  
Ö 5  
Bauvorhaben in Wermelskirchen-Dabringhausen "Im Gartenfeld" hier: Vorstellung des Vorhabens    
Ö 6  
Regionale 2010, Weiterentwicklung des Projektes "Dhünnhochfläche"
Enthält Anlagen
RAT/1431/2008  
Ö 7  
Ergänzungssatzung "Forthausen" gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB A. Vorstellung der Inhalte zur Ergänzungssatzung B. Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1424/2008  
Ö 8  
Antrag der Fa. August Schmidt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Höferhofer Feld" zur Entwicklung eines Wohngebietes
Enthält Anlagen
RAT/1433/2008  
Ö 9  
Verkehrssituation vor dem Kindergarten Dhünn hier: Antrag zur verkehrlichen Verbesserung
RAT/1425/2008  
Ö 10  
Vandalismus im Stadtgebiet
Enthält Anlagen
RAT/1426/2008  
Ö 11  
Sachstandsbericht zum Einsatz des Geographischen Informationssystems sowie zur Einführung eines Grünflächeninformationssytems
Enthält Anlagen
RAT/1427/2008  
Ö 12  
Beschilderungskonzept der Stadt Wermelskirchen
RAT/1428/2008  
Ö 13  
Herstellung der Erschließungsanlage "Am Dorfpark" im Ortsteil Dabringhausen hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1418/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    20.10.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu  beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu  beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    27.10.2008 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

Ö 14  
Antrag der Fraktion Bündinis 90 / Die Grünen vom 6. März 2007 zu energetischen Festsetzungen in Bebauungsplänen
Enthält Anlagen
RAT/1438/2008  
Ö 15     Anträge von Fraktionen    
Ö 15.1  
Antrag der WNK/UWG-Fraktion vom 30.09.2008 bezüglich Parken auf dem Platz am Weihnachtsbaum
Enthält Anlagen
RAT/1437/2008  
Ö 15.2  
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2008 bezüglich Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Innenstadtbereich
Enthält Anlagen
RAT/1440/2008  
Ö 16  
Anfragen    
Ö 16.1  
Anfrage der Fraktion Bürgerforum vom 02.10.2008 bezüglich Ausbau eines Gehwegs entlang der B 51n von Tente bis Viktoriastraße
Enthält Anlagen
RAT/1443/2008  
Ö 17  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes