Übernahme:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060
Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.