Tagesordnung - 25. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 27.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/1439/2008  
Ö 5  
Personalhaushalt 2008
RAT/1429/2008  
Ö 6  
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 hier: Einbringung
RAT/1436/2008  
Ö 7  
Antrag der Fa. August Schmidt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Höferhofer Feld" zur Entwicklung eines Wohngebietes
Enthält Anlagen
RAT/1433/2008  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Am Dorfpark" im Ortsteil Dabringhausen hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1418/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    20.10.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu  beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu  beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    27.10.2008 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Dorfpark“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Straße „Am Dorfpark“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 7, Flurstück 1060

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes