Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungssatzung
„Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des
Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB.
09.02.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Zu B
Zu B., Seite 2
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen /
Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß
§ 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB, zu beschließen.
23.03.2009 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB, sowie die damit verbundene Satzungsänderung.