Vorlage - RAT/0224/2003  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0220/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
17.11.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Wochenmärkte PDF-Dokument
Kalkulation Jahrmärkte PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten “Wochenmärkte” und “Jahrmärkte” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.  Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage “Jahrmärkte” einen Betrag in Höhe von 1.000 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2004 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen UA 730 “Wochenmärkte” und UA 731 "Jahrmärkte" vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land  Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebühren­satzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

·         Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,

·         Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

31.12.1998                                                                                                                          13.311

31.12.1999                                                                                                                         - 1.013

31.12.2000                                                                                                                         - 3.019    

31.12.2001                                                                                                                                                                                                                                                   - 6.772

31.12.2002                                                                                                                         - 6.044

                                                                                                                                                      

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2001 in Höhe von 3.753 € spätestens in der Kalkulation 2004 und der Überschuss des Jahres 2002 von 728 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung des Überschusses 2002 mit dem Defizit aus dem Jahr 1999 verbleibt  für die Kalkulation 2005 kein Vortrag aus Vorjahren.

In der Gebührenkalkulation  2003  wurde der Defizitvortrag aus dem  Abschluss 2000 mit rd. 2.000 €  berücksichtigt. In die Gebührenkalkulation 2004 wurden 4.000 € Defizitvortrag eingestellt.

 

Die Gebührenausgleichsrücklage wurde aufgelöst.
Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2004 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Ent­wicklung in 2003 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranla­gungs­meter wurden von 13.000 m auf 12.500 m gesenkt.

 

Der Rat der Stadt hat im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2002 beschlossen, einen Zuschuss des Stadtmarketings zu den Kosten des Wochenmarktes in Höhe von 6.000 € in den Haushaltsplan 2002 aufzunehmen. Dieser Betrag wurde zwar in der Gebührenkalkulation 2003 nochmals berücksichtigt, aber im Rahmen der Sparmaßnahmen wurde nach anderen Lösungen zur Deckung dieses Betrages gesucht. Das Ordnungsamt hat Gespräche mit den Marktbeschickern geführt. Nachdem die Mehrheit der Marktbeschicker eine angedachte Privatisierung des Wochenmarktes ablehnte, haben diese den Vorschlag gemacht, die Endreinigung des Platzes in Eigenleistung zu erbringen, um die Unternehmerkosten zu sparen. Gleichzeitig wurde das Ende der Betriebszeit des Wochenmarktes auf 14.00 h festgesetzt. Es wird auf die Vorlage 0042/2003 im Haupt- und Finanzausschuss am 17.03.2003 verwiesen.  

 

In der Gebührenkalkulation 2004 wurde die Haushaltsstelle “Bewirtschaftung Marktplätze” um 8.000 € reduziert, nachdem die Endreinigung des Wochenmarktes durch die Marktbeschicker selbst erfolgt.  Hierdurch  konnte   der  Zuschuss der Stadtmarketings von bisher 6.000 € auf 2.000 € gesenkt werden. Der verbleibende Zuschuss von 2.000 € wird benötigt, um den in die Gebührenkalkulation eingestellten Fehlbetrag aus Vorjahren, der sich von 2.010 € auf 4.000 € erhöht und die geringeren Veranlagungsmeter auszugleichen.

 

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Eine Rücklagenentnahme wurde in Höhe von 1.000 € berücksichtigt, so dass nach planmäßiger Entnahme in den Jahren 2003 und 2004 kein Rücklagenbestand mehr vorhanden ist.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

31.12.1998                                                                                                                            7.595

31.12.1999                                                                                                                            7.080

31.12.2000                                                                                                                         13.440    

31.12.2001                                                                                                                          13.815

31.12.2002                                                                                                                            8.416

                                                                                                                                                      

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2001 in Höhe von 39 € spätestens in der Kalkulation 2004 und das Defizit des Jahres 2002 von 5.668 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung des Defizits 2002 mit dem Überschuss des Jahres 2000 verbleiben aus  den  Jahren 2000  und 2001  insgesamt 435 €, die bereits in der Gebührenkalkulation 2002 durch eine Rücklagenentnahme berücksichtigt wurden.

 


In der Gebührenkalkulation 2004 wurde ein Vortrag aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 3.000 € berücksichtigt. Bereits vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Aus den Beständen vor dem 01.01.1999 stehen noch rd. 8.000 € zur Verfügung, wovon 3.000 € in der Gebührenaus­gleichsrücklage gebunden sind, die lt. den Gebührenkalkulationen 2003 und 2004 in voller Höhe entnommen werden sollen. Der Restbetrag steht als Vortrag aus Überschüssen aus Vorjahren zur Verfügung. Der in der Kalkulation 2004 geplante Betrag von 3.000 € senkt den Gebührenbedarf entsprechend.

 

Die Haushaltsansätze wurden unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung im Jahr 2003 gebildet. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2003 ergeben sich folgende Änderungen bei einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen:

 

·         Die Bewirtschaftungskosten für die Kirmesplätze wurden entsprechend den Ergebnissen der Vorjahre um 2.000 € reduziert.

 

·         Für gebührenrelevante Leistungen des Bauhofes wurden 3.300 € mehr veranschlagt. Die Mitarbeiter des Bauhofes erbringen eine Vielzahl von Leistungen für die Kirmes. Diese werden auf der Basis von Arbeitsaufzeichnungen verrechnet.  Die Arbeits­aufzeichnungen der letzten Jahre haben ergeben, dass  mehr Arbeitsstunden für die Kirmes erbracht werden, als in den Kalkulationen der Vorjahre berücksichtigt wurden. Dieses betrifft auch die Arbeitsleistungen des Bauhofes für die Verkehrssicherung anläßlich der Kirmes. Diese wurde sowohl in der Ausgabe als auch in der Einnahme (Innere Verrechnung) um 3.200 € erhöht. Für den Gebührenhaushalt ”Jahrmärkte” ergibt sich hieraus keine Erhöhung des Gebührenbedarfs.

 

·         Der Zuschuss des Stadtmarketings zu den Werbungskosten wurde im Rahmen der Sparmaßnahmen in der Gebührenkalkulation 2004 von 6.000 € auf 5.000 € reduziert.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 “Wochenmärkte” (Anlage 1)

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 “Jahrmärkte” (Anlage 2)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibungen “Jahrmärkte” (Anlage 3)

·         Abschlussergebnis 2002 "Wochenmärkte"  (Anlage 4)

·         Abschlussergebnis 2002 "Jahrmärkte" (Anlage 5)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Wochenmärkte (28 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 2 2 Kalkulation Jahrmärkte (33 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Stammbaum:
RAT/0220/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0224/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0225/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0227/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0231/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0226/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0230/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich