Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten
“Wochenmärkte” und “Jahrmärkte” für das Jahr 2004 zur
Kenntnis. Danach können die Gebühren
gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt der Gebührenausgleichsrücklage “Jahrmärkte” einen Betrag
in Höhe von 1.000 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulationen für das Jahr 2004 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen
UA 730 “Wochenmärkte” und UA 731 "Jahrmärkte" vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte
bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung
betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die
Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für
die Märkte abgegolten: ·
Bereitstellung
und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, ·
Organisation
und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen. Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen: Wochenmärkte: Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes
“Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002
festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw.
Kostenunterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung
des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis
abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden
Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1998 13.311 31.12.1999 -
1.013 31.12.2000 -
3.019 31.12.2001
-
6.772 31.12.2002 -
6.044 Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2001 in Höhe von 3.753 € spätestens in der Kalkulation 2004 und der Überschuss des Jahres 2002 von 728 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung des Überschusses 2002 mit dem Defizit aus dem Jahr 1999 verbleibt für die Kalkulation 2005 kein Vortrag aus Vorjahren. In der Gebührenkalkulation 2003 wurde der Defizitvortrag aus dem Abschluss 2000 mit rd. 2.000 € berücksichtigt. In die Gebührenkalkulation 2004 wurden 4.000 € Defizitvortrag eingestellt.
Die Gebührenausgleichsrücklage wurde aufgelöst. Der Rat der Stadt hat im Zusammenhang mit der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2002 beschlossen, einen Zuschuss des
Stadtmarketings zu den Kosten des Wochenmarktes in Höhe von 6.000 € in
den Haushaltsplan 2002 aufzunehmen. Dieser Betrag wurde zwar in der
Gebührenkalkulation 2003 nochmals berücksichtigt, aber im Rahmen der
Sparmaßnahmen wurde nach anderen Lösungen zur Deckung dieses Betrages gesucht.
Das Ordnungsamt hat Gespräche mit den Marktbeschickern geführt. Nachdem die
Mehrheit der Marktbeschicker eine angedachte Privatisierung des Wochenmarktes
ablehnte, haben diese den Vorschlag gemacht, die Endreinigung des Platzes in
Eigenleistung zu erbringen, um die Unternehmerkosten zu sparen. Gleichzeitig
wurde das Ende der Betriebszeit des Wochenmarktes auf 14.00 h festgesetzt. Es
wird auf die Vorlage 0042/2003 im Haupt- und Finanzausschuss am 17.03.2003 verwiesen. In der Gebührenkalkulation 2004 wurde die Haushaltsstelle
“Bewirtschaftung Marktplätze” um 8.000 € reduziert, nachdem
die Endreinigung des Wochenmarktes durch die Marktbeschicker selbst
erfolgt. Hierdurch konnte
der Zuschuss der Stadtmarketings
von bisher 6.000 € auf 2.000 € gesenkt werden. Der verbleibende
Zuschuss von 2.000 € wird benötigt, um den in die Gebührenkalkulation
eingestellten Fehlbetrag aus Vorjahren, der sich von 2.010 € auf 4.000
€ erhöht und die geringeren Veranlagungsmeter auszugleichen. Jahrmärkte: Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte"
kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht
werden. Eine Rücklagenentnahme wurde in Höhe von 1.000 € berücksichtigt,
so dass nach planmäßiger Entnahme in den Jahren 2003 und 2004 kein
Rücklagenbestand mehr vorhanden ist. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat
sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1998 7.595 31.12.1999 7.080 31.12.2000
13.440 31.12.2001 13.815 31.12.2002 8.416 Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2001 in Höhe von 39 € spätestens in der Kalkulation 2004 und das Defizit des Jahres 2002 von 5.668 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung des Defizits 2002 mit dem Überschuss des Jahres 2000 verbleiben aus den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 435 €, die bereits in der Gebührenkalkulation 2002 durch eine Rücklagenentnahme berücksichtigt wurden. In der Gebührenkalkulation 2004 wurde ein Vortrag aus
Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 3.000 € berücksichtigt. Bereits
vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, in der die
Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen gesetzlich
geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen auf freiwilliger Basis die
Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis in Form einer
Gebührenausgleichsrücklage geführt. Aus den Beständen vor dem 01.01.1999 stehen
noch rd. 8.000 € zur Verfügung, wovon 3.000 € in der Gebührenausgleichsrücklage
gebunden sind, die lt. den Gebührenkalkulationen 2003 und 2004 in voller Höhe
entnommen werden sollen. Der Restbetrag steht als Vortrag aus Überschüssen aus
Vorjahren zur Verfügung. Der in der Kalkulation 2004 geplante Betrag von 3.000
€ senkt den Gebührenbedarf entsprechend. Die Haushaltsansätze wurden unter Berücksichtigung der
Vorjahresergebnisse und der Entwicklung im Jahr 2003 gebildet. Gegenüber der
Gebührenkalkulation 2003 ergeben sich folgende Änderungen bei einzelnen
Einnahme- und Ausgabepositionen: ·
Die
Bewirtschaftungskosten für die Kirmesplätze wurden entsprechend den Ergebnissen
der Vorjahre um 2.000 € reduziert. ·
Für gebührenrelevante Leistungen des Bauhofes wurden 3.300
€ mehr veranschlagt. Die Mitarbeiter des Bauhofes erbringen eine Vielzahl
von Leistungen für die Kirmes. Diese werden auf der Basis von
Arbeitsaufzeichnungen verrechnet. Die
Arbeitsaufzeichnungen der letzten Jahre haben ergeben, dass mehr Arbeitsstunden für die Kirmes erbracht
werden, als in den Kalkulationen der Vorjahre berücksichtigt wurden. Dieses
betrifft auch die Arbeitsleistungen des Bauhofes für die Verkehrssicherung
anläßlich der Kirmes. Diese wurde sowohl in der Ausgabe als auch in der
Einnahme (Innere Verrechnung) um 3.200 € erhöht. Für den Gebührenhaushalt
”Jahrmärkte” ergibt sich hieraus keine Erhöhung des
Gebührenbedarfs. ·
Der Zuschuss des Stadtmarketings zu den Werbungskosten wurde
im Rahmen der Sparmaßnahmen in der Gebührenkalkulation 2004 von 6.000 €
auf 5.000 € reduziert. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden den
Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den
Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2004 “Wochenmärkte” (Anlage 1) ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2004 “Jahrmärkte” (Anlage 2) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Abschreibungen “Jahrmärkte” (Anlage 3) ·
Abschlussergebnis
2002 "Wochenmärkte" (Anlage 4) ·
Abschlussergebnis
2002 "Jahrmärkte" (Anlage 5)
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