Vorlage - RAT/0231/2004  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0225/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.11.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2005 (Anlage 1) PDF-Dokument
19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung (Anlage 3) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt

 

a)      die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend dem Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2005 zu ändern sowie

b)      die 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976.

 

Ein Exemplar der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 750 "Bestattungswesen”­ vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommu­nalabgabengesetz NW sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·         Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

 

·         Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

 

·         Durchführen von Bestattungen.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen  in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2005 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann bei der Kostenstelle „Bestattungen“ unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden, während die Kostendeckung bei der Kostenstelle „Graberwerb“ nur durch entsprechende Gebührenerhöhungen erreicht werden kann. Auf eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage kann nicht zurückgegriffen werden, da diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 2003 keinen Bestand mehr aufweist.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro  

 

31.12.1999                                                                                                                        163.623

31.12.2000                                                                                                                        200.876

31.12.2001                                                                                                                        179.998

31.12.2002                                                                                                                        108.333

31.12.2003                                                                                                                       - 15.028

 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 77.232 € spätestens in der Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 126.119 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2002 und 2003 mit den Überschüssen der Vorjahre und Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes verbleibt aus dem Abschluss 2002 kein Vortrag in die Kalkulation 2005. In der Gebührenkalkulation 2006 ist ein Restbetrag als Defizitvortrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 15.028 € zu berücksichtigen.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Die Gebühreneinnahmen wurden auf der Basis des Durchschnitts der Ergebnisse der Vorjahre kalkuliert.

 

Unter Berücksichtigung der Änderungen beim Gebührenbedarf und den erwarteten Gebühreneinnahmen für das Jahr 2005 ergibt sich ohne Erhöhung der Gebühren für den Graberwerb eine Unterdeckung in Höhe von 138.000 €. Diese Unterdeckung macht eine durchschnittliche Gebührenerhöhung der Gebühren für den Graberwerb von 39,5 % erforderlich. Die letzte Gebührenerhöhung beim Graberwerb erfolgte für das Jahr 1995. Bezogen auf den Zeitraum von 10 Jahren beträgt die rechnerische jährliche Gebührenerhöhung 4 %.

 

Die Gebührenerhöhung ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

 

·                Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 58.000 €. Während der Gebührenbedarf bei der Kostenstelle „Bestattungen“ geringfügig sinkt, erhöht er sich bei der Kostenstelle „Graberwerb um rd. 60.000 €. Im Jahr 2004 wurden Nachzahlungen an Landeszuweisungen für Ruherechtsentschädigungen für die Jahre 1998 – 2003 (49.000 €) und die Zahlung für das Jahr 2004 eingeplant. Im Jahr 2005 ist die Landeszuweisung lediglich für das laufende Haushaltsjahr (7.000 €) berücksichtigt. Gegenüber der Planung 2004 reduziert sich die Zuweisung um 42.000 €.

 

·                Während die Kalkulation 2005 noch eine Rücklagenentnahme von 28.000 € vorsah, ist die Rücklage nach dem negativen Rechnungsabschluss 2003 vollständig aufgebraucht.

 

·                Bei den Gebühren für den Graberwerb wird entsprechend der Entwicklung in den letzten Jahren mit einem Gebührenaufkommen in Höhe von 350.000 € gerechnet. Dieses sind 50.000 € weniger als der derzeitige Haushaltsansatz. Die Gebühreneinnahmen für den Graberwerb haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

2000                                                                                                                          421.000 €

2001                                                                                                                          388.000 €

2002                                                                                                                          383.000 €

2003                                                                                                                          348.000 €

Hochrechnung 2004                                    350.000 €

Plan 2005                                                     350.000 €

 

Bereits in der Sitzungsvorlage zur Gebührenkalkulation 2004 (RAT/0225/2003) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gebühren für das Bestattungswesen ab dem Jahr 2005 erhöht werden müssen. In der Gebührenkalkulation 2004 konnte der Ausgleich nur erreicht werden, indem die Nachzahlung  der  Ruherechtsentschädigung mit 42.000 € und eine Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 28.000 € berücksichtigt wurden. Diese Einnahmen entsprachen rd. 10 % des Gebührenbedarfs und stehen in der Gebührenkalkulation 2005 nicht mehr zur Verfügung. Erheblich verschlechtert hat sich die Situation durch die rückläufige Entwicklung bei den Gebühreneinnahmen.

 

Dies ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:

 

·                Der Erwerb von Wahlgräbern ist stark rückläufig.

·                Stattdessen steigt die Nachfrage nach kostengünstigeren Urnenreihengräbern.

·                Der Nacherwerb von Wahlgräbern wird überwiegend nur noch in Verbindung mit einer Bestattung getätigt.

 

Um der steigenden Tendenz zum Urnengrab zu begegnen und die Gebühren für Reihen- und Wahlgräber nicht übermäßig erhöhen zu müssen, wurde im  Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation die Gebührenstruktur der Gebühren für den Graberwerb überprüft. Die Relation zwischen den einzelnen Gebührenarten wird durch eine Äquivalenzziffernberechnung ermittelt. Bislang wurden die Faktoren Grabgröße und Ruhefrist berücksichtigt. Diese Faktoren alleine berücksichtigen jedoch nicht den enormen Pflegeaufwand der Grünflächen und Wege der Friedhöfe, der unabhängig von der Grabgröße zu werten ist. Aus diesem Grunde wurde in der Kalkulation der Faktor „Friedhofsunterhaltung“ erstmalig berücksichtigt. Die Kosten für die Friedhofsunterhaltung sind, da sie unabhängig von der Grabgröße sind, gleichmäßig bei allen Grabarten zu berücksichtigen.


Die Gewichtung der einzelnen Gebühren für den Graberwerb ändert sich hierdurch wie folgt:

 

 

Gewichtung

bisher

Gewichtung

neu

Änderung

%

 

Nutzungszeit 20 Jahre

- Kinderwahlgrab

- Kinderreihengrab

 

0,26

0,18

 

0,508

0,355

 

 

92 %

91 %

Nutzungszeit 25 Jahre

- Wahlgrab

- Urnenwahlgrab

- Kinderwahlgrab

- Reihengrab

- Elternreihengrab

- Urnenreihengrab

- Kinderreihengrab

- Rasenreihengrab

- anonymes Urnenreihengrab

 

1,00

0,42

0,33

0,70

1,40

0,29

0,23

0,70

0,29

 

1,000

0,693

0,635

0,700

1,400

0,485

0,444

0,700

0,384

 

0 %

66 %

92 %

0 %

0 %

67 %

91 %

0 %

32 %

Nutzungszeit 30 Jahre

- Wahlgrab

- Urnenwahlgrab

- Reihengrab

- Elternreihengrab

- Urnenreihengrab

 

1,20

0,50

0,84

1,68

0,35

 

1,200

0,831

0,840

1,680

0,582

0 %

66 %

0 %

0 %

67 %

 

Alleine durch die Änderung der Gewichtung erhöhen sich die Gebühren für ein Urnengrab im Vergleich zum normalen Grab um 66 %. Gebührenmehreinnahmen, die hierdurch erwartet werden, wurden in der Gebührenkalkulation mit 15.000 € berücksichtigt. Der Abzug für ein Reihengrab, das im Gegensatz zum Wahlgrab nicht wieder erworben werden kann, wurde unverändert mit dem Faktor 0,7 berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung der neuen Gewichtungsfaktoren und der erforderlichen Erhöhung der Gebühreneinnahmen stellen sich die neuen Gebührensätze wie folgt dar:

 

 

Gebühr

bisher

Gebühr

neu

Erhöhung

 

Nutzungszeit 20 Jahre

- Kinderwahlgrab

- Kinderreihengrab

 

233 €

163 €

 

604 €

422 €

 

 

371 €

259 €

 

159 %

159 %

Nutzungszeit 25 Jahre

- Wahlgrab

- Urnenwahlgrab

- Kinderwahlgrab

- Reihengrab

- Elternreihengrab

- Urnenreihengrab

- Kinderreihengrab

- Rasenreihengrab

- anonymes Urnenreihengrab

 

879 €

368 €

291 €

613 €

1.227 €

255 €

204 €

613 €

255 €

 

1.188 €

823 €

754 €

832 €

1.663 €

576 €

527 €

832 €

456 €

 

309 €

455 €

463 €

219 €

436 €

321 €

323 €

219 €

201 €

 

35 %

124 %

159 %

36 %

36 %

126 %

158 %

36 %

79 %

Nutzungszeit 30 Jahre

- Wahlgrab

- Urnenwahlgrab

- Reihengrab

- Elternreihengrab

- Urnenreihengrab

 

1.053 €

439 €

736 €

1.472 €

306 €

 

1.426 €

987 €

998 €

1.996 €

691 €

 

373 €

548 €

262 €

524 €

385 €

 

35 %

125 %

36 %

36 %

126 %

 

Im Zusammenhang mit einer Bestattung entstehen neben den Gebühren für den Graberwerb die Bestattungsgebühren. Wird die Gebührenerhöhung bezogen auf einen Bestattungsfall errechnet, stellen sich diese für die nachfolgenden Beispiele wie folgt dar:

 

 

Gebühr

bisher

Gebühr

neu

Erhöhung

 

Wahlgrab 25 Jahre

Bestattungsgebühren

Benutzung Trauer-/Leichenhalle

 

Summe

879 €

644 €

280 €

 

1.803 €

 

1.188 €

644 €

280 €

 

2.112 €

 

309 €

 

17 %

Reihengrab 25 Jahre

Bestattungsgebühren

Benutzung Trauer-/Leichenhalle

 

Summe

613 €

644 €

280 €

 

1.537 €

 

832 €

644 €

280 €

 

1.756 €

 

219 €

 

14 %

Urnenreihengrab 25 Jahre

Bestattungsgebühren

Benutzung Trauer-/Leichenhalle

 

Summe

255 €

644 €

280 €

 

1.179 €

 

576 €

644 €

280 €

 

1.500 €

 

321 €

 

27 %

 

Hinsichtlich der Gebühren für den Graberwerb ist des Weiteren zu bedenken, dass es sich hierbei um eine Gebühr handelt, die sich auf die Nutzungsdauer des Grabes von 20 – 30 Jahre bezieht. An nachfolgenden Beispielen wird deutlich, wie sich die Gebühren für den Graberwerb als jährliche Grabmiete darstellen.

 

 

Gebühr

25 Jahre

Gebühr pro Jahr

Wahlgrab

Urnenwahlgrab

Kinderwahlgrab

Reihengrab

Elternreihengrab

Urnenreihengrab

Kinderreihengrab

Rasenreihengrab

anonymes Urnenreihengrab

1.188 €

823 €

754 €

832 €

1.663 €

576 €

527 €

832 €

456 €

48 €

33 €

30 €

33 €

67 €

23 €

21 €

33 €

18 €

 

Der Gebührenvergleich der Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises (Anlage 5) macht deutlich, dass sich die neuen Gebührensätze der Stadt Wermelskirchen im Rahmen der Gebühren der Nachbarkommunen halten. Aus dem Vergleich ist auch zu erkennen, dass die Gebührenstruktur, d.h. das Verhältnis der einzelnen Gebührensätze zueinander, in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich ist. Der Vergleich mit der Stadt Bergisch Gladbach, die ihre Gebührensätze zum 01.01.2004 angepasst hat, zeigt sowohl eine ähnliche Gebührenstruktur als auch Gebührensätze.

 


Die Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem UA 580 “Park- und Gartenanlagen” getragen wird, errechnet sich mit 15 % an den Ausgaben, die auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfallen.

 

Bei dem im Haushaltsplan ausgewiesenen Zuschussbedarf von 1.400 € handelt es sich um die Summierung betriebsfremder Kosten bzw. Erträge für die Ehrenfriedhöfe, die über die neutrale Rechnung aus dem Gebührenhaushalt auszusondern sind. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Personalkostenanteil Ehrenfriedhöfe               1.500 €

Unterhaltung Ehrenfriedhöfe                            2.600 €

abzgl. Zuweisungen Ehrenfriedhöfe            ./. 2.700 €

                                                               ────────

                                      Zuschussbedarf Ehrenfriedhöfe                      1.400 €

 

In der Planung der Anlagenrechnung 2005 ist die Neubeschaffung eines Multifunktions­fahrzeuges für 78.000 € (Basisfahrzeug = 64.000 €, Anbaugeräte = 14.000 €) berücksichtigt. Dieses Fahrzeug wird mit 30.000 € vom Landschaftsverband Rheinland im Rahmen der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe gefördert. Die Förderung ist möglich, da im Jahr 2003 ein Arbeitsplatz der Friedhofskolonne mit einem Schwerbehinderten besetzt wurde. Das Fahrzeug soll den derzeit im Bereich der Friedhöfe eingesetzten Iseki (Baujahr 1992) ersetzen. Da die Ersatzbeschaffung des Iseki rd. 47.000 € kosten würde, sind durch den Zuschuss des Landschaftsverbandes die Mehrkosten des Multifunktionsfahrzeuges gedeckt. Die haushaltsmäßige Abwicklung ist im Haushaltsplanentwurf 2005 berücksichtigt. Die Vorteile des Multifunktionsfahrzeuges liegen in der Straßenverkehrstauglichkeit und somit der problemlosen Einsatzmöglichkeit auf allen städtischen Friedhöfen. Durch die Anbaugeräte ist ein vielseitiger Einsatz im Sommer wie im Winter gewährleistet, der sicherstellt, dass das Fahrzeug regelmäßig durch den Schwerbehinderten eingesetzt werden kann.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2003 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 “Bestattungswesen” (Anlage 1)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibungen (Anlage 2)

·         19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen in der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 (Anlage 3)

·         Abschlussergebnis 2003 (Anlage 4)

·         Gebührenvergleich Gebühren für den Graberwerb Rheinisch-Bergischer Kreis (Anlage 5)

·         Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 750 „Bestattungswesen“ (Anlage 6)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation 2005 (Anlage 1) (53 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Anlage 2 2 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung (Anlage 3) (35 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Stammbaum:
RAT/0220/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0224/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0225/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0227/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0231/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0226/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0230/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich