Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten
“Wochenmärkte” und “Jahrmärkte” für das Jahr 2005 zur
Kenntnis. Danach können die Gebühren
gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage
“Jahrmärkte” einen Betrag in Höhe von 2.000 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser
Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2005 zu den
Kostenrechnenden Einrichtungen UA 730 “Wochenmärkte” und UA 731
"Jahrmärkte" vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung
der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend
Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die
Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für
die Märkte abgegolten: ·
Bereitstellung
und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, ·
Organisation
und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen. Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen: Wochenmärkte: Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes
“Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002
festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1999 -
1.013 31.12.2000 -
3.019 31.12.2001 -
6.772 31.12.2002 -
6.044 31.12.2003 -
3.676 Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2002 in Höhe von 728 € spätestens in der Kalkulation 2005 und der Überschuss des Jahres 2003 von 2.368 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Überschüsse 2002 und 2003 mit den Defiziten der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 3.676 €, der als Defizitvortrag in der Gebührenkalkulation 2004 berücksichtigt wurde. Für die Kalkulation 2005 entfällt der Vortrag aus Vorjahren. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und
entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranlagungsmeter wurden gemäß der
Entwicklung der Marktstandgebühren um 1.000 m gesenkt. Der Rat der Stadt hat im
Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2002 beschlossen, einen
Zuschuss des Stadtmarketings zu den Kosten des Wochenmarktes in Höhe von 6.000
€ in den Haushaltsplan 2002 aufzunehmen. Dieser Betrag konnte in der
Gebührenkalkulation 2004 auf 2.000 € gesenkt werden, nachdem die
Endreinigung des Marktplatzes von den Marktbeschickern in Eigenleistung erbracht
wird, um die Unternehmerkosten zu sparen. In der Gebührenkalkulation 2004 wurde
die Haushaltsstelle “Bewirtschaftung Marktplätze” entsprechend um 8.000
€ reduziert. Der verbleibende Zuschuss des Stadtmarketings im Jahr 2004 von
2.000 € wird benötigt, um den in die Gebührenkalkulation eingestellten
Fehlbetrag aus Vorjahren, der sich im Jahr 2004 von 2.010 € auf 4.000
€ erhöht und die geringeren Veranlagungsmeter auszugleichen. Nach Wegfall
des Defizitvortrages aus Vorjahren in der Gebührenkalkulation 2005 kann auf den
Zuschuss des Stadtmarketings zu den Kosten des Wochenmarktes vollständig
verzichtet werden. Jahrmärkte: Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes
"Jahrmärkte" kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten
Gebühren erreicht werden. Eine Rücklagenentnahme wurde in Höhe von 2.000
€ berücksichtigt, so dass nach planmäßiger Entnahme in den Jahren 2004
und 2005 kein Rücklagenbestand mehr vorhanden ist. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.1999 7.080 31.12.2000 13.440 31.12.2001
13.815 31.12.2002 8.416 31.12.2003 7.955 Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 5.668 € spätestens in der Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 538 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2002 und 2003 mit dem Überschüssen der Jahre 2000 und 2001 verbleibt aus dem Jahre 2003 ein Fehlbetrag von 102 €. In der Gebührenkalkulation 2005
wurde ein Vortrag aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 2.000 € und
eine Rücklagenentnahme von ebenfalls 2.000 € berücksichtigt. Diese
Beträge senken den Gebührenbedarf entsprechend. Bereits vor der Änderung des
Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und
Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen
auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis
in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Aus den Beständen vor dem
01.01.1999 stehen unter Berücksichtigung der Planung 2004 (Rücklagenentnahme
1.000 €, Überschussvortrag 3.000 €) noch rd. 4.000 € zur
Verfügung. Entsprechend der Planung 2004 und 2005 wird der Bestand der
Gebührenausgleichrücklage in voller Höhe entnommen. Der Vortrag aus
Überschüssen aus Vorjahren wird ebenfalls auf 0 € abgesenkt, so dass ab
der Kalkulation 2006 keine Mittel zur Senkung des Gebührenbedarfs mehr zur
Verfügung stehen. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und
entsprechende Anpassungen vorgenommen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2005 “Wochenmärkte” (Anlage 1) ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2005 “Jahrmärkte” (Anlage 2) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Abschreibungen “Jahrmärkte” (Anlage 3) ·
Abschlussergebnis
2003 "Wochenmärkte" (Anlage 4) ·
Abschlussergebnis
2003 "Jahrmärkte" (Anlage 5) ·
Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 - UA 730 „Wochenmärkte“ (Anlage 6) ·
Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 731
„Jahrmärkte“ (Anlage 7)
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