Vorlage - RAT/0226/2004  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0224/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
29.11.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 "Wochenmärkte" (Anlage 1) PDF-Dokument
Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 "Jahrmärkte" (Anlage 2) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten “Wochenmärkte” und “Jahrmärkte” für das Jahr 2005 zur Kenntnis.  Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage “Jahrmärkte” einen Betrag in Höhe von 2.000 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2005 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen UA 730 “Wochenmärkte” und UA 731 "Jahrmärkte" vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebühren­satzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

·         Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,

·         Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

31.12.1999                                                                                                                         - 1.013

31.12.2000                                                                                                                         - 3.019

31.12.2001                                                                                                                         - 6.772    

31.12.2002                                                                                                                         - 6.044

31.12.2003                                                                                                                         - 3.676

                                                                                                                                                      

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2002 in Höhe von 728 € spätestens in der Kalkulation 2005 und der Überschuss des Jahres 2003 von 2.368 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Überschüsse 2002 und 2003 mit den Defiziten der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 3.676 €, der als Defizitvortrag in der Gebührenkalkulation 2004 berücksichtigt wurde. Für die Kalkulation 2005 entfällt der Vortrag aus Vorjahren.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Ent­wicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranla­gungs­meter wurden gemäß der Entwicklung der Marktstandgebühren um 1.000 m gesenkt.


Der Rat der Stadt hat im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2002 beschlossen, einen Zuschuss des Stadtmarketings zu den Kosten des Wochenmarktes in Höhe von 6.000 € in den Haushaltsplan 2002 aufzunehmen. Dieser Betrag konnte in der Gebühren­kalkulation 2004 auf 2.000 € gesenkt werden, nachdem die Endreinigung des Marktplatzes von den Marktbeschickern in Eigenleistung erbracht wird, um die Unternehmerkosten zu sparen. In der Gebührenkalkulation 2004 wurde die Haushaltsstelle “Bewirtschaftung Marktplätze” entsprechend um 8.000 € reduziert. Der verbleibende Zuschuss des Stadtmarketings im Jahr 2004 von 2.000 € wird benötigt, um den in die Gebührenkalkulation eingestellten Fehlbetrag aus Vorjahren, der sich im Jahr 2004 von 2.010 € auf 4.000 € erhöht und die geringeren Veranlagungsmeter auszugleichen. Nach Wegfall des Defizitvortrages aus Vorjahren in der Gebührenkalkulation 2005 kann auf den Zuschuss des Stadtmarketings zu den Kosten des Wochenmarktes vollständig verzichtet werden.

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Eine Rücklagenentnahme wurde in Höhe von 2.000 € berücksichtigt, so dass nach planmäßiger Entnahme in den Jahren 2004 und 2005 kein Rücklagenbestand mehr vorhanden ist.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

31.12.1999                                                                                                                            7.080

31.12.2000                                                                                                                          13.440

31.12.2001                                                                                                                         13.815    

31.12.2002                                                                                                                            8.416

31.12.2003                                                                                                                            7.955

                                                                                                                                                      

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 5.668 € spätestens   in  der Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 538 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2002 und 2003 mit dem Überschüssen der Jahre 2000 und 2001 verbleibt aus  dem  Jahre 2003  ein Fehlbetrag von 102 €.

 

In der Gebührenkalkulation 2005 wurde ein Vortrag aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 2.000 € und eine Rücklagenentnahme von ebenfalls 2.000 € berücksichtigt. Diese Beträge senken den Gebührenbedarf entsprechend.

Bereits vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Aus den Beständen vor dem 01.01.1999 stehen unter Berücksichtigung der Planung 2004 (Rücklagenentnahme 1.000 €, Überschussvortrag 3.000 €) noch rd. 4.000 € zur Verfügung. Entsprechend der Planung 2004 und 2005 wird der Bestand der Gebührenausgleichrücklage in voller Höhe entnommen. Der Vortrag aus Überschüssen aus Vorjahren wird ebenfalls auf 0 € abgesenkt, so dass ab der Kalkulation 2006 keine Mittel zur Senkung des Gebührenbedarfs mehr zur Verfügung stehen.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Ent­wicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2003 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 “Wochenmärkte” (Anlage 1)

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 “Jahrmärkte” (Anlage 2)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibungen “Jahrmärkte” (Anlage 3)

·         Abschlussergebnis 2003 "Wochenmärkte"  (Anlage 4)

·         Abschlussergebnis 2003 "Jahrmärkte" (Anlage 5)

·         Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 - UA 730  „Wochenmärkte“ (Anlage 6)

·         Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 731 „Jahrmärkte“ (Anlage 7)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 "Wochenmärkte" (Anlage 1) (30 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 "Jahrmärkte" (Anlage 2) (36 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Stammbaum:
RAT/0220/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0224/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0225/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0227/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0231/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0226/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0230/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich