Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2011 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (s. Seiten 153 - 157 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2011 und Anlagen”) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 31.01.2011 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgten in der Zeit vom 17.02. bis 24.02.2011. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2011 über die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte beraten.
Die Änderungsanträge der Fraktionen sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung sind in separaten Aufstellungen erfasst und dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Sitzungsvorlage wird für die Sitzung des Rates der Stadt am 28.03.2011 nochmals ergänzt und der Einladung mit einer Zusammenstellung der Änderungsempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.03.2011 beigefügt. Anlagen
1. Änderungsanträge der Fraktionen 2. Änderungsvorschläge der Verwaltung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||