Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt, a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr
2005 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ...., b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008
in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (ggf. mit folgenden
Änderungen .....), c)
den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 in der
Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der
nachstehend aufgeführten Änderungen ...., d)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für
die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2005) auf
100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2005 kein strukturelles
Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten. Der Rat der
Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2008 (ggf. mit Nachtrag
aufgrund von Änderungen) zur Kenntnis. Weiterhin
nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2005 und Anlagen”)
zur Kenntnis. Die
Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005
mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am
13.12.2004 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss
zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen
mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm hat nach
vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen
erhoben. 3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgten in der Zeit
vom 18.01. bis 02.02.2005. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung
am 31.01.2005 über die in seine Zuständigkeit fallenden Unterabschnitte des
Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sowie des Investitionsprogrammes
beraten. Wie vorgesehen, soll die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss über die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen in der
Sitzung am 14.02.2005 erfolgen. Die Änderungsanträge der Fraktionen aus den Fachausschüssen
sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung aus den Fachausschüssen sowie dem
Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2005 werden in separaten Aufstellungen
erfasst und werden bis zum 08.02.2005 auf die Ratsfächer verteilt. Die Beratung
erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.02.2005. Zum Stellenplan 2005 wurde eine gesonderte Sitzungsvorlage
für den Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2005 gefertigt. Die Beratung und
Entscheidung im Rat der Stadt am 28.02.2005 erfolgt hierzu unter Pkt. c) des TOP
”Haushaltsplanung”. Die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am
28.02.2005 wird nochmals ergänzt und der Einladung mit einer Zusammenstellung
der Änderungsempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2005, die
auch die vom Haupt- und Finanzausschuss zugestimmten Änderungsempfehlungen aus
den Fachausschüssen enthält, beigefügt. Im Zuge der Beschlussfassungen zum Haushalt 2005 ist über
die Höhe des Übertragungsprozentsatzes bei den Budgets im Rahmen des Jahresabschlusses
2005 und der dann vorzunehmenden Haushaltsausgaberestebildungen zu entscheiden.
Hierzu wird auf Punkt e) des Beschlussvorschlages verwiesen.
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