Beschlussvorschlag:
b) Der Rat der Stadt beschließt die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ als Sondergebiet „Bildung betrieblich“ und die Zurücknahme einer Sondergebietsfläche zugunsten einer Waldfläche gemäß der Plandarstellung. Der Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung der Erweiterungsfläche für betriebliche Bildung geschaffen werden.
Parallel zu der Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ beschlossen. Das Verfahren beider Bauleitpläne wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Bürgerbeteiligung Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016 statt. In diesem Verfahrensschritt wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 19.06.2017 bis 19.07.2017. Durch eine nicht den Genehmigungsanforderungen genügende amtliche Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung, wurde die erneute Beteiligung erforderlich. Diese wurde im Zeitraum vom 21.05.18 bis 19.06.2018 durchgeführt. Ohne die Genehmigung der 45. Flächennutzungsplanänderung „Große Ledder Süd“ durch die Bezirksregierung Köln wird die Änderung nicht wirksam. Auf Grund unterschiedlicher Rechtsauffassungen bezüglich des Zeitraums der öffentlichen Auslegung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit der Verfahrensschritt wiederholt. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 18.09.2018 bis 19.10.2018. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2017 die Abwägung der zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ eingegangenen Hinweise und Anregungen beschlossen. Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen, die eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange notwendig machen würde. Entsprechend wurden die TÖB nicht erneut beteiligt. Zur Vollständigkeit der Abwägung werden die Stellungnahmen der TÖB dennoch aufgeführt.
Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 09.06.2016 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung der 45. Flächennutzungsplanänderung „Große Ledder Süd“ beteiligt. Ihnen wurde eine Frist für ihre Stellungnahmen bis zum 15.07.2016 gesetzt.
Mit Anschreiben vom 13.06.2017 wurden die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Plandarstellung und der Begründung mit Umweltbericht aufgefordert. Ihnen wurde eine Frist für ihre Stellungnahmen bis zum 19.07.2017 gesetzt.
Während der beiden Behörden-/TÖB-Beteiligungen gingen folgende Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ein:
01 - Straßen NRW vom 20.06.2016 (Anlage 01) 02 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 12.07.2016 (Anlage 02) 03 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 18.07.2017 (Anlage 03) 04 - Ergänzungsstellungnahme Rheinisch- Bergischer Kreis 07.08.2017 (Anlage 04 ) 05 - Landwirtschaftskammer NRW vom 25.07.2016 (Anlage 05) 06 - Landwirtschaftskammer NRW vom 26.07.2017 (Anlage 06) 07 - LVR – Amt für Denkmalpflege vom 02.08.2016 (Anlage 07) 08 - LVR – Amt für Denkmalpflege vom 05.04.2017 (Anlage 08) 09 - Städtischer Abwasserbetrieb vom 16.06.2016 (Anlage 09)
Die nachfolgenden Stellungnahmen erhielten keine Hinweise oder Anregungen:
10 - Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelräumdienst vom 15.06.2016 (Anlage 10) 11 - Landesbetrieb Wald und Holz vom 08.07.2016 (Anlage 11) 12 - Landesbetrieb Wald und Holz vom 03.07.2017 (Anlage 12) 13 - Unitymedia NRW GmbH vom 24.06.2016 (Anlage 13) 14 - Unitymedia NRW GmbH vom 12.07.2017 (Anlage 14) 15 - IHK Köln vom 15.07.2016 (Anlage 15) 16 - IHK Köln vom 19.07.2017 (Anlage 16) 17 - PLEdoc GmbH vom 15.06.2016 (Anlage 17) 18 - PLEdoc GmbH vom 16.06.2017 (Anlage 18) 19 - Stadt Wermelskirchen Untere Denkmalbehörde 14.07.2017 (Anlage 19) 20 - Stadt Wermelskirchen Tiefbauamt 14.07.2017 (Anlage 20) 21 - BEW – Bergische Energie- und Wasser GmbH vom 11.07.2016 (Anlage 21) 22 - BEW – Bergische Energie- und Wasser GmbH vom 27.06.2017 (Anlage 22)
Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen Gemäß § 2 Abs. 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.
Diese Belange der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der frühzeitigen Beteiligung und in der öffentlichen Auslegung ermittelt.
Abwägungsrelevant sind die in Anlage 01-09 beigefügten Stellungnahmen. Weitere Belange, die der Abwägung zuzuführen sind, sind nicht bekannt.
Die Hinweise und Anregungen, die mit den vorgenannten Stellungnahmen (Anlagen 01-09) vorgebracht wurden, stehen nicht miteinander in Widerspruch, sodass eine Abwägung dieser Belange gegeneinander entfällt. Im Abwägungsvorgang ist daher nur zu prüfen, ob die vorgebrachten Hinweise und Anregungen dem Ziel der vorbereitenden Bauleitplanung entgegenstehen - was nicht der Fall ist - und ob eine Berücksichtigung im Verfahren rechtlich möglich ist.
Der Abwägungsvorgang wird in Anlage 23 detailliert aufgezeigt. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen (Anlagen 01-09) werden in der mittleren Tabellenspalte wörtlich wiedergegeben. Die Stellungnahme der Verwaltung / die Abwägung hierzu findet sich in der rechten Tabellenspalte. Zur besseren Orientierung wurden die einzelnen Stellungnahmen in Unterpunkte gegliedert (linke Tabellenspalte).
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden, soweit dies im Rahmen des Verfahrens möglich ist, in die Plandarstellung und/oder die Begründung mit Umweltbericht aufgenommen.
Die Unterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes sind auf Grund der großformatigen Planzeichnungen und des großen Seitenumfangs nur als digitale Anlagen beigefügt: Plandarstellung (Anlage 25) sowie Begründung mit Umweltbericht (Anlage 26 und 27). Gleiches gilt für die Stellungnahmen der Behörden/TÖB, die keine Hinweise oder Anregungen enthalten (Anlagen 10-22). Die vorgenannten Unterlagen können bei Bedarf auch im Rathaus der Stadt Wermelskirchen (Amt für Stadtentwicklung; Raum 3.21), Telegrafenstraße 29/33 eingesehen werden.
Anlage/n: 02 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 12.07.2016 (Anlage 02) 03 - Rheinisch-Bergischer Kreis vom 18.07.2017 (Anlage 03) 04 - Ergänzungsstellungnahme Rheinisch- Bergischer Kreis 07.08.2017 (Anlage 04 ) 05 - Landwirtschaftskammer NRW vom 25.07.2016 (Anlage 05) 06 - Landwirtschaftskammer NRW vom 26.07.2017 (Anlage 06) 07 - LVR – Amt für Denkmalpflege vom 02.08.2016 (Anlage 07) 08 - LVR – Amt für Denkmalpflege vom 05.04.2017 (Anlage 08) 09 - Städtischer Abwasserbetrieb vom 16.06.2016 (Anlage 09) 10 - Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelräumdienst vom 15.06.2016 (Anlage 10) * 11 - Landesbetrieb Wald und Holz vom 08.07.2016 (Anlage 11) * 12 - Landesbetrieb Wald und Holz vom 03.07.2017 (Anlage 12) * 13 - Unitymedia NRW GmbH vom 24.06.2016 (Anlage 13) * 14 - Unitymedia NRW GmbH vom 12.07.2017 (Anlage 14) * 15 - IHK Köln vom 15.07.2016 (Anlage 15) * 16 - IHK Köln vom 19.07.2017 (Anlage 16) * 17 - PLEdoc GmbH vom 15.06.2016 (Anlage 17) * 18 - PLEdoc GmbH vom 16.06.2017 (Anlage 18) * 19 - Stadt Wermelskirchen Untere Denkmalbehörde 14.07.2017 (Anlage 19) * 20 - Stadt Wermelskirchen Tiefbauamt 14.07.2017 (Anlage 20) * 21 - BEW – Bergische Energie- und Wasser GmbH vom 11.07.2016 (Anlage 21) * 22 - BEW – Bergische Energie- und Wasser GmbH vom 27.06.2017 (Anlage 22) * 23 - Abwägungsprotokoll für Satzungsbeschluss - 2017-08-21 (Anlage 23) 24 - FNP-45-Geltungsbereich (Anlage 24) 25 - Plandarstellung 45. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 25) * 26 - FNP-Begründung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 26) * 27 - FNP-Umweltbericht zur 45. Flächennutzungsplanänderung (Anlage 27) *
Die mit * markierten Anlagen können nur digital über das Ratsinformationssystem abgerufen werden.
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