Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 11,60 € (bisher 12,59 €)
Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 61,79 € (bisher 72,11 €)
Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.