Stadtverordneter
Weber (FDP) regt an, den kalkulatorischen Zinssatz zu erhöhen, um die
Verschuldung des SAW abzubauen. Herr Stubenrauch sagt zu, diese Anregung bei
der nächsten Gebührenkalkulation zu prüfen.
Der
Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
„Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur
Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) die
Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:
Schmutzwasser
(je cbm Frischwasser) 2,65
€ (unverändert)
Niederschlagswasser
(je qm befestigte und einleitende Fläche) 1,29
€ (bisher 1,20 €)
b) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der
Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der
Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und
Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung –
ABS) in der vorgelegten Fassung
c) zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim
Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim
Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der
freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen.