Tagesordnung - 1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kanalbau Neuenhaus 29-37 hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
RAT/1693/2009  
Ö 5  
Kanalbau Neuenhaus 53-67 hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
RAT/1663/2009  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.
Enthält Anlagen
RAT/1720/2009  
Ö 7  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2009
Enthält Anlagen
RAT/1725/2009  
Ö 8  
Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)
Enthält Anlagen
RAT/1731/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              2,65              (unverändert)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)              1,29              (bisher 1,20 €)

 

b)                            die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Fassung

 

c)              zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    10.12.2009 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Stadtverordneter Weber (FDP) regt an, den kalkulatorischen Zinssatz zu erhöhen, um die Verschuldung des SAW abzubauen. Herr Stubenrauch sagt zu, diese Anregung bei der nächsten Gebührenkalkulation zu prüfen.

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)    die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)                                       2,65 €     (unverändert)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)  1,29 €     (bisher 1,20 €)

 

b)    die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Fassung

 

c)    zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    14.12.2009 - Rat der Stadt
    Ö 22 - (offen)
    Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig (1 Enthaltung Herr Stadtverordneter Rainer Schneider)

 

a)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              2,65 €              (unverändert)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)              1,29 €              (bisher 1,20 €)

 

b)                            die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Fassung

 

c)              zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 9  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
RAT/1732/2009  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Stundungsangelegenheit      
N 3     Stundungsangelegenheit      
N 4     Verschiedenes