Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat des Rheinisch - Bergischen Kreises die Vereinbarung über die Personalabordnung sowie die Nebenabrede mit der Geschäftsführung der K-A-S Rhein-Berg und dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises entsprechend der beiliegenden Mustervereinbarung abzuschließen.
Der Beauftragungsvertrag zwischen der Kommune und der K-A-S Rhein-Berg wird zum 31.12.2010 aufgelöst.
20.09.2010 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, mit dem Landrat des Rheinisch - Bergischen Kreises die Vereinbarung über die Personalabordnung sowie die Nebenabrede mit der Geschäftsführung der K-A-S Rhein-Berg und dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises entsprechend der der Beschlussvorlage beiliegenden Mustervereinbarung abzuschließen.
Der Beauftragungsvertrag zwischen der Kommune und der K-A-S Rhein-Berg wird zum 31.12.2010 aufgelöst.