Der Rat der Stadt beschließt die 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.
20.09.2010 - Rat der Stadt
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt die 13
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.